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Zanetti Roberto · Ständerat · 2019-06-05

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-05

Wortprotokoll

Ich will mich kurzfassen: Der vom Präsidenten beschworene Kompromiss ist meines Erachtens ein Scheinkompromiss. Der Streit dreht sich ja um die Formulierungen "das wirtschaftlich günstigste Angebot" und "das vorteilhafteste Angebot". Ursprünglich haben wir gemäss Bundesrat an "das wirtschaftlich günstigste Angebot" festgehalten, haben dann allerdings im Dezember in Artikel 3 Litera g geschrieben: "Das wirtschaftlich günstigste Angebot entspricht dem Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis." Wir haben also den interpretationsbedürftigen Begriff "günstigstes Angebot" mit dem interpretationsbedürftigen Begriff "bestes Preis-Leistungs-Verhältnis" zu präzisieren versucht. Das war ein mittelglücklicher Versuch. In der ersten Einigungs- bzw. Differenzbereinigungssitzung ist dann dieser Scheinkompromiss gefällt worden, indem im ersten Satz bei Artikel 41 Absatz 1 die Formulierung des Nationalrates, dann aber die Präzisierung der seinerzeitigen ständerätlichen Kommission übernommen wird, und das schafft nun einfach eine begriffliche Konfusion.

Ich stelle mir vor, wenn irgendwann einmal ein Richter diese interpretationsbedürftigen Begriffe interpretieren muss, steht er vor einem mathematischen Rätsel, wenn er in die Materialien steigt. Das wirtschaftlich günstigste Angebot ist gemäss der ursprünglichen Definition der WAK-SR das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, das heisst: a gleich b. Jetzt kommen wir mit der Grösse c, nämlich "das vorteilhafteste Angebot", und das ist eben auch das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Wir haben also: a gleich b, c gleich b, und daraus folgt: a gleich c, und das war eben nicht das, was der Nationalrat wollte. Der Nationalrat hat mit 159 zu 25 Stimmen genau diese begriffliche Präzisierung getroffen, über die man philosophieren kann, und darüber ist auch philosophiert worden, aber hier, mit dieser Ergänzung im zweiten Satz, schaffen wir einfach eine begriffliche Konfusion, die bezüglich der Fokussierung auf Qualität und Nachhaltigkeit im Gegensatz zur Fokussierung auf den Preis nichts nützt.

Wenn wir also die Differenz wirklich beseitigen wollen, dann müssen wir den zweiten Satz von Absatz 1 streichen. Wenn man die Differenz materiell aufrechterhalten will, kann man weiterhin die Variante des Bundesrates wählen. Sonst gibt es eine überdefinierte Gleichung, und solche Gleichungen haben bekanntlich keine Lösungen beziehungsweise Lösungen im Unendlichen.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen. Er schafft einfach begriffliche Klarheit.