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AB 245759

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-06-05

Wortprotokoll

Zunächst zu Artikel 41 Absatz 2: Hier hat die Kommission entschieden, Absatz 2 zu streichen, weil es sonst eine Doppelung geben würde. Das Anliegen wird bereits in Artikel 29 Absatz 4 berücksichtigt.

Zum umstrittenen Absatz 1 von Artikel 41: Hier geht es immer noch um die gleiche Frage, welcher Begriff - "das wirtschaftlich günstigste Angebot", "das vorteilhafteste Angebot" oder was auch immer - gewählt werden soll. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, das "wirtschaftlich günstigste Angebot" zu nehmen. Der Nationalrat hat dann, in Berücksichtigung der KMU in der Schweiz und auch auf Wunsch der Branchen, den Begriff des vorteilhaftesten Angebots eingeführt. Der Ständerat hat zunächst die bundesrätliche Lösung übernommen; der Nationalrat hat dann wiederum an seiner Formulierung festgehalten.

Ihre Kommission schlägt Ihnen nun mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung folgenden Kompromiss vor: Erstens, dass wir den Begriff des vorteilhaftesten Angebots von der nationalrätlichen Lösung übernehmen, also nicht mehr vom "wirtschaftlich günstigsten Angebot", sondern vom "vorteilhaftesten Angebot" sprechen. Zweitens, dass wir den Zusatz machen: "Dies entspricht dem Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis." Damit soll klar sein, dass nicht nur der Preis, sondern auch die Leistung entsprechend berücksichtigt werden muss.

Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit, dieser Formulierung zuzustimmen und den Minderheitsantrag abzulehnen.

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