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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2019-06-05

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-05

Wortprotokoll

Ich darf hier die Minderheit zur parlamentarischen Initiative Köppel 17.505, "Halbierung der Bezüge von Parlamentariern und Parlamentarierinnen", vertreten. Die Initiative verlangt, dass die Bezüge der Parlamentarierinnen und Parlamentarier, das heisst das Jahreseinkommen, das Taggeld, die Entschädigung für Kommissionspräsidien, die Entschädigung für Berichterstatter sowie die Zulage für Ratspräsidenten und für die Vizepräsidenten, halbiert werden.

Konkret würde das bedeuten, dass das Jahreseinkommen für die Vorbereitung der Ratsarbeit neu 13[NB]000 Franken steuerbar betragen würde, das Taggeld neu 220 Franken steuerbar, die Entschädigung für Kommissionspräsidien neu 220 Franken steuerbar, die Entschädigung für Berichterstatterinnen und Berichterstatter neu 110 Franken steuerbar, die Zulage für Ratspräsidentinnen und -präsidenten 22[NB]000 Franken steuerfrei und die Zulage für die Vizepräsidentinnen und -präsidenten 5500 Franken steuerfrei betragen würden.

Wie begründet der Urheber der parlamentarischen Initiative seinen Vorschlag? Die heutige Höhe von Einkommen, Entschädigungen und Zulagen für eidgenössische Parlamentarier hat dazu geführt, dass der Milizgedanke in der Realität nicht mehr gelebt wird. Immer weniger Parlamentarier gehen einem echten Beruf nach, vielmehr betreiben sie ihr politisches Mandat vollamtlich oder lassen sich von einem Verband, einer Gewerkschaft oder der öffentlichen Verwaltung dafür bezahlen. Es liegt aber nicht im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger, dass im Bundeshaus nur noch Berufspolitiker sitzen. Ausserdem produziert die heutige Entschädigungsstruktur Anreize, möglichst viel auch unproduktive Sitzungszeit anzusetzen und diese mit Unnötigem anzufüllen.

Herr Köppel ist weiter der Meinung, dass nur eine Halbierung der Parlamentarierbezüge geeignet ist, diese verhängnisvolle Entwicklung zu stoppen. Die Reduktion muss auch für Präsidien, Vizepräsidien und Berichterstattungen gelten, da sonst vorab aus Gründen des Einkommens auf diese Tätigkeiten ausgewichen wird. Nicht betroffen von diesem Vorstoss sind indessen die angemessen angesetzten Bezüge für Mahlzeiten, Mitarbeiter, Übernachtungen, Distanzen und Reisen, ebenso die Vorsorge und die Familienzulage.

Wie nach mir die Vertreterin des Büros dann gleich erläutern wird, ist dieser Antrag im Büro unterlegen. Als Vertreter der Minderheit im Büro habe ich die Auffassung vertreten, dass mit der Halbierung der Bezüge die Idee des Milizparlamentes gestärkt würde, weil die Ratsmitglieder stärker als heute auf eine Berufstätigkeit ausserhalb des Parlamentes angewiesen wären. Die heutige Entschädigung entspricht nämlich einer gutbezahlten Vollzeitstelle und fördert damit die Tendenz zu einem Berufsparlament.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung dieser parlamentarischen Initiative.