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Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · 2002-09-16

Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-16

Wortprotokoll

Es geht nun um die Einbürgerung der dritten Generation. Das ist eigentlich auch das Herzstück oder eines der beiden Herzstücke unseres Gesetzes, und ich denke, dass wir stolz auf unsere Arbeit sein können, wenn wir dieses Herzstück wirklich durchbringen. Wir sind nicht die Einzigen, welche die dritte Generation automatisch bei der Geburt einbürgern wollen. Es gibt andere Länder, die das tun, z. B. Deutschland, die Niederlande, Belgien und Portugal. Es sind alles ehrenwerte Nachbarn, und ich denke, dass wir diesen Ländern auch nacheifern können.

Eingebürgert werden sollen jene Kinder, die in der Schweiz geboren werden und von denen zumindest ein Elternteil mindestens fünf Jahre der obligatorischen Schulbildung hier erhalten hat und zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes seit fünf Jahren eine Aufenthalts- oder eine Niederlassungsbewilligung besitzt. Die Eltern dieser dritten Generation, dieser Kinder, die hier geboren werden, leben eigentlich schon sehr lange in der Schweiz. Sie kennen die Schweiz, sie sind in der Schweiz integriert. Ich denke, wenn wir schon gute und richtige Erleichterungen für die zweite Generation haben - wie wir das jetzt beschlossen haben -, dann ist es umso wichtiger, dass wir sagen, dass es dies auch für die dritte Generation braucht. Wir können hier alle zusammen noch einen Schritt weiter gehen.

Die dritte Generation ist zusammen mit ihren Eltern sehr eng mit der Schweiz verbunden. Schon die Eltern haben hier die Schule besucht, sie haben hier ihre Arbeitsplätze. Für viele ist es nicht einmal mehr vorstellbar, wieder in ihre eigenen Länder, ihre Ursprungsländer, zurückzugehen. Sie haben sich diesen Ländern auch entfremdet; umso mehr passiert dies der dritten Generation. Für die dritte Generation ist es noch viel weniger vorstellbar, wirklich zurückzugehen. Sie lebt wirklich hier, und sie gehört wirklich hier in unser Land; es sind wirklich unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger. Es wäre sinnlos und unverantwortlich, ihnen noch besondere Hürden in den Weg zu stellen.

Wir können das Beispiel der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer nehmen: Wenn wir mit ihnen reden, dann stellen wir fest, dass diese Jugendlichen, diese Kinder, die im Ausland als Schweizerinnen und Schweizer geboren sind, sehr viel mehr Bezug zum neuen Land haben. Sie sind dort nicht mehr Ausländerinnen und Ausländer, sondern sie gehören eben dazu. Sie sind zwar noch mit der Schweiz verbunden - und diese Verbundenheit ist auch wichtig, sie ist gut, sie ist schön -, aber sie gehören als Bürgerinnen und Bürger in dieses neue Land. Sie machen dort ihre Lehre, sie haben dort ihre Freunde, sie sind dort integriert, und sie kennen die Sprache des Landes.

Es gab noch eine Schwierigkeit in der Kommission. Es ging darum: Sollen die Eltern, wenn diese Einbürgerung gemacht wird, sagen können, "ja, wir wollen dieses Bürgerrecht", und sollen sie auch sagen können, "wir verzichten auf dieses Bürgerrecht"?

Aber es geht hier eigentlich um etwas viel Wichtigeres. Es geht darum, dass Kinder der dritten Generation, die hier geboren werden, sich wirklich auch als Schweizerinnen und Schweizer fühlen können und hier in der Schweiz eben auch angenommen werden, bereits bei der Geburt willkommen geheissen werden. Wir haben die Europäische Staatsangehörigkeitskonvention unterschrieben. Dort steht explizit, dass Kinder, die bei der Geburt eine andere Staatsbürgerschaft erhalten, die ursprüngliche Staatsbürgerschaft beibehalten. Das ist eine sinnvolle Regelung.

Daher lehnen wir auch den Antrag der Minderheit II (Vallender) ab und sagen: Die Eltern, die nicht wollen, dass ihre Kinder Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger werden, können darauf verzichten, sie können Nein sagen; sonst sollen diese Kinder Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger sein.

Ich denke, dass dies eine ganz vernünftige Regelung ist, und ich bitte Sie, der Minderheit I (Hubmann) zuzustimmen.

Ich bitte Sie, den Antrag Wasserfallen abzulehnen. Er will, dass die Eltern eine Niederlassungsbewilligung besitzen. Ich denke, dass auch die Aufenthaltsbewilligung gültig sein soll und nicht einfach nur die Niederlassungsbewilligung.

Den Antrag Ruey möchten wir eigentlich nicht annehmen, aber wir wollen erst hören, was er dazu zu sagen hat.

Ich bitte Sie also, den Antrag der Minderheit I zu unterstützen.