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Leuthard Doris · Nationalrat · 2002-09-16

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-16

Wortprotokoll

Am Freitag hat das Bundesamt für Statistik publiziert, dass ein Viertel der Migranten zur zweiten oder dritten Generation gehört. Rund 200 000 jugendliche und erwachsene Ausländer gehören zur dritten Generation, wie auch 195 000 Kinder unter 15 Jahren zur zweiten oder dritten Generation zu zählen sind. Der vom Bundesrat vorgeschlagene Systemwechsel zur automatischen Einbürgerung ist im Lichte dieser Zahlen zu begrüssen. Er wurde in der Vernehmlassung von zehn Kantonen vorbehaltlos und von neun Kantonen mit einer zusätzlichen Erklärung der Eltern unterstützt. Er liegt auch auf der Linie unserer Nachbarn: Frankreich kennt den Bürgerrechtserwerb durch Geburt, wenn bereits ein Elternteil im Land geboren wurde. Deutschland ist noch grosszügiger, indem man mit der Geburt das Bürgerrecht erwirbt, wenn ein Elternteil seit 8 Jahren im Land wohnt.

Die in der Schweiz geborenen Kinder von Einwanderern haben von Geburt an eine intensive Beziehung zu unserem Land. Sie kennen ihre Heimat oft nur von Ferien her, von Verwandtenbesuchen, vom Fernsehen und von Erzählungen. Sie leben tagtäglich bei uns und mit uns, sie lernen von klein auf unsere Gesellschaft mit unseren Regeln kennen. Ein Elternteil ist bereits hier aufgewachsen und vermittelt ebenfalls unsere Werte. Diese Kinder haben die grösste Lebensbeziehung klar zur Schweiz. Die Verbindung mit dem Boden ist eben oft stärker als die Verbindung mit dem Blut. Deshalb macht es Sinn, den Kindern der dritten Generation von Geburt weg das Schweizer Bürgerrecht zu verleihen. Wer das unterstützt, verbindet Kinder von Einwanderern mit unserem Staat. Das ist ein wichtiges Integrationselement und ein Kontrapunkt zum Nationalstaatsgedanken. Kinder von Ausländern sind nicht etwas Unerwünschtes. Schweizer können nicht nur von Schweizern abstammen; das ist eine anachronistische Vorstellung, die eine Abwehrhaltung ausdrückt, die in Zeiten der unaufhaltsamen Globalisierung unserer Welt die Realitäten verkennt. Haben Eltern der zweiten Generation bereits ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung erfolgreich durchlaufen, so sind ihre Kinder sowieso mit der Geburt Schweizerinnen und Schweizer.

[PAGE 1169] In der Praxis dürfte es daher vor allem um Fälle gehen, wo die Eltern kein solches Gesuch gestellt haben. Der vom Bundesrat in Artikel 2 vorgelegte Automatismus hat aber auch seine Probleme. Es gibt Ausländerinnen und Ausländer, die unser Bürgerrecht nicht wollen, selbst wenn sie 30 Jahre bei uns leben, selbst wenn ihre Kinder hier geboren werden. Ihnen soll es mit der Fassung der Mehrheit in Absatz 3 ermöglicht werden, das Schweizer Bürgerrecht mit Geburt nicht zu erwerben, indem sie auch darauf verzichten können. Dieses Verzichtsrecht soll auch dem Kind zustehen, weil seine Interessen mit denjenigen der Eltern nicht immer identisch sein müssen. Wir wollen niemanden zwangsweise zur Schweizerin oder zum Schweizer machen.

Wichtig ist mir die Unterstützung der Mehrheit auch deswegen, weil die Frage des Doppelbürgerrechtes nicht klar geregelt ist. Viele Einwanderer wollen ihr Heimatbürgerrecht nicht aufgeben, weil es ihnen am Herzen liegt; das ist verständlich. Nun gibt es Staaten, die das aber verlangen. Es gibt Staaten wie etwa Österreich, Dänemark, Norwegen und Belgien, bei denen das Doppelbürgerrecht immer verloren geht, wenn man betreffend die neue Staatsangehörigkeit eine explizite Willensäusserung abgegeben hat. Mit der Formulierung der Minderheit II laufen diese Staatsangehörigen somit Gefahr, ihre Nationalität zu verlieren, was gerade bei diesen Staaten sicher nicht unser Ziel sein kann. Die Kinder dieser Ausländer würden wiederum in eine schwierige Rolle geraten und ein anderes Bürgerrecht aufweisen als ihre Eltern.

Mit der Revision können wir die sozialen Realitäten und deren rechtliche Erfassung in Einklang bringen. Machen wir Inländerinnen und Inländer zu Bürgerinnen und Bürgern.

Ich empfehle Ihnen daher, der Mehrheit zu folgen.