Ettlin Erich · Ständerat · 2019-06-06
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2019-06-06
Wortprotokoll
Ich berichte zum Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten. Die Subkommission 2 der Finanzkommission hat es geprüft und im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 besucht bzw. hat sich informieren lassen. Die Subkommission 2 hat Ihrer Finanzkommission beantragt, die Jahresrechnung des EDA für 2018 zu genehmigen und auch den vier Nachtragsbegehren zuzustimmen. So viel zu Anfang meiner Berichterstattung.
Der Blick in den Zahlenteil für das EDA zeigt nichts, was aus dem Ruder gelaufen wäre. Es gab kaum Kostenüberschreitungen, aber einige Kostenunterschreitungen, wobei es für beides Erklärungen gibt. Als Überblick zur Finanzierungsrechnung seien folgende Zahlen erwähnt: Der Aufwand des EDA beträgt 3,012 Milliarden Franken, der Ertrag 67 Millionen. Im Vorjahr betrug der Ertrag 72 Millionen und der Nettoaufwand 3,056 Milliarden. Der Aufwand ist also zurückgegangen, wenn man es netto betrachtet, das heisst, er liegt genau 123 Millionen unter dem Budget. Die Anzahl der Vollzeitstellen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 87 verringert. Man ist also sehr kostenbewusst auf dem Weg. Der Eigenaufwand 2018 betrug 833 Millionen Franken, davon macht der Personalaufwand 605 Millionen aus. Im Vorjahr waren das 607 Millionen. Der Transferaufwand des EDA beträgt 2,11 Milliarden Franken, 2017 waren es 2,19 Milliarden; es gab also auch hier einen Rückgang.
Noch einige Bemerkungen zur internationalen Zusammenarbeit (IZA), zu spezifischen Arbeiten im EDA und zum Botschaftsnetz - zu Entwicklungen, die wir festgestellt haben und über die wir doch noch berichten möchten.
Mit dem Jahr 2018 wurde die Halbzeit beim laufenden IZA-Rahmenprogramm erreicht. Das Departement sieht sich mit der Umsetzung des Rahmenprogramms auf Kurs, und es wird, wo es die Projekte zulassen, besonderer Wert auf die Ausbildung von Frauen gelegt. Nothilfe ist - vor allem in Syrien - nach wie vor sehr nötig. Für 2018 beträgt die APD-Quote 0,44 Prozent, in absoluten Zahlen 3,022 Milliarden Franken. 2017 waren es noch 3,09 Milliarden. Bei der APD-Quote handelt es sich an sich um eine statistische Zahl, die allein über die effektive Wirksamkeit und Qualität der Hilfe noch nicht sehr viel aussagt, aber natürlich im internationalen Vergleich dann jeweils herangezogen wird.
Man ist im EDA sodann an der Ausarbeitung der aussenpolitischen Strategie 2020-2023. Damit soll die interdepartementale Zusammenarbeit in der Aussenpolitik gestärkt werden. Explizit gefordert wurde ja vom Parlament eine gewisse Verknüpfung der IZA mit der Migrationspolitik. Auf Fragen aus der Subkommission wurde bestätigt, dass im Rahmen der IZA die Zusammenarbeit mit dem Seco und zwischen EDA und WBF eng sei und gut funktioniere. Da die Subkommission 2 beide Departemente prüft, können wir das auch jeweils so in beiden Departementen nachvollziehen und bestätigen lassen. Man ist im EDA auch an der Arbeit für das IZA-Programm 2021-2024, das jetzt in eine Art Vernehmlassung geschickt worden ist.
Ab dem Jahr 2019 ist die Einführung und Umsetzung eines Lohnsystems geplant, des sogenannten harmonisierten und funktionalen Lohnsystems. Das geht offenbar auf einen Antrag der GPK des Ständerates aus dem Jahr 2016 zurück. Bis anhin gab es unterschiedliche Lohnsysteme für versetzbare und für nichtversetzbare Mitarbeiter. Seit dem 1. Januar 2019 werden diese Systeme vereinheitlicht. Man wird in einem Jahr sehen, wie das verläuft. Es wurde gesagt, dass die Karriereberufe im EDA beliebt sind und dass kein Mangel an Bewerbern besteht.
Lassen Sie mich noch etwas ausführen zu den Botschaften, die unser Subkommissionsmitglied Thomas Hefti explizit auch angesprochen hat, weil er selber Botschaften besichtigen konnte. Ich werde dazu kommen. In der Subkommission 2 wurde seit 2014 mit Besorgnis gefragt, ob allenfalls Botschaftsschliessungen geplant seien. Botschaften haben für uns und die Vertretung unserer Interessen einen Wert. Es greift zu kurz, den Wert nach Vorgaben zu messen, wie man das etwa bei Handelsvertretern tun kann. Der Wert ist oft nicht konkret in Zahlen und schon gar nicht kurzfristig zu messen. Unser Subkommissions- und Finanzkommissionsmitglied Thomas Hefti konnte das auf einer Reise nach Madrid und Lissabon feststellen. Die Botschaft in Lissabon zählt zu den kleinen Vertretungen, wird aber von Kreisen aus Handel und Industrie sehr geschätzt, wie er an einem Anlass in der Botschaft am 27. März 2019 feststellen konnte. Es gibt oft die Tendenz, grössere Botschaften im Umkreis mehr einzusetzen; im Falle von Portugal schiene Madrid naheliegend. Doch gerade das, Dienste für Portugal aus unserer Botschaft in Madrid, kommt in Portugal offenbar nicht gut an. Man will nicht von Madrid aus bedient werden. Über solche Gegebenheiten oder auch Empfindlichkeiten kann man sich nicht einfach hinwegsetzen, sondern man sollte ihnen gerade in der Diplomatie Rechnung tragen. Persönlich hat der Referent auch grundsätzlich nichts dagegen, wenn die Botschafter eine gewisse Freiheit haben, immer vorausgesetzt, dass dem Interesse der Schweiz gedient wird. Ich trage dieses Anliegen unseres Kommissionsmitgliedes gerne in den Rat.
Noch zu den vier Nachträgen zum Voranschlag 2019; diese würde ich jetzt beim EDA mit einschliessen. Das betrifft erstens den Europarat in Strassburg. Da gibt es einen Nachtrag von 86[NB]000 Franken. Es geht um den Anteil der Schweiz, der auf der relativen wirtschaftlichen und demografischen Gewichtung basiert; er ist grösser als in der Planung vorgesehen.
Der zweite Nachtrag bezieht sich auf den Beitrag für die Unesco in Paris, der 35 300 Franken beträgt. Es ist dies ein[NB]Pflichtbeitrag der Schweiz für das ordentliche Unesco-Budget nach dem Beitragsschlüssel der Uno. Dieser war im Budgetprozess 2019 noch nicht vollständig bekannt, und deshalb ist eine nachträgliche Erhöhung notwendig.
Der dritte Nachtrag bezieht sich auf Abrüstungsmassnahmen der Vereinten Nationen und beträgt 13[NB]000 Franken. Es sind Pflichtbeiträge an die Organisation für das Verbot chemischer Waffen und an die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen. Auch da war der [PAGE 340] Verteilschlüssel der Uno beim Budgetprozess in der Schweiz noch nicht bekannt.
Und zum Schluss der vierte Nachtrag: Hier handelt es sich um Beiträge an Institutionen des internationalen Rechts, hier beträgt der Nachtrag 230[NB]000 Franken. Die Schweiz ist Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofes mit jährlichen Pflichtbeiträgen. Der fällige Beitrag war im Budgetprozess 2019 noch nicht bekannt, und die Erhöhung beträgt jetzt 230[NB]000 Franken.
Das waren meine Ausführungen zum EDA.
[VS]