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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-06-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-06-11

Wortprotokoll

Der in der Frage aufgeworfene Sachverhalt betrifft das Geschäftsjahr 2018 der Keystone SDA. Die beschlossene Dividende für das Jahr 2018 ist ein Bestandteil der Fusionsabwicklung zwischen der Schweizerischen Depeschenagentur AG und der Keystone AG. Die ordentliche Revisionsstelle hat die Verwendung dieses Bilanzgewinns geprüft und bestätigt, dass diese dem schweizerischen Recht und den Statuten des Unternehmens entspricht.

Die Leistungsvereinbarung des Bundes mit der Keystone SDA gilt ab 2019. Der Bund unterstützt damit gezielt die publizistischen Leistungen aus den Regionen, die von den gebührenfinanzierten Lokalradios und Regionalfernsehen genutzt werden können. Diese Textbasisdienste in Deutsch, Französisch und Italienisch sind verlustbringend. Insoweit diese Dienstleistungen Gewinne erzielen, fällt die Subvention weg. Eine allgemeine Agenturfinanzierung ist nicht vorgesehen. Die Leistungsvereinbarung mit der Keystone SDA erlaubt demzufolge nicht, dass der Bundesbeitrag für Dividendenausschüttungen verwendet wird. In Geschäftsfeldern ausserhalb der Leistungsvereinbarung sind Gewinne und Dividenden aber auch in Zukunft zulässig. Das UVEK wird die finanzielle und personelle Entwicklung der Keystone SDA genau beobachten und überprüfen, ob die zugesicherten Leistungen erbracht werden.

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