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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-06-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-06-11

Wortprotokoll

Der Schutz der Bevölkerung vor der Strahlung von Mobilfunkantennen wird in der Schweiz durch die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) geregelt. Diese ist technologieneutral formuliert, das heisst, sie gilt für alle Mobilfunkstandards, egal ob 2G, 3G, 4G oder 5G. Die Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung für die Mobilfunkanlagen wurden nicht gelockert, das heisst, sie bleiben zehnmal strenger als in den Nachbarländern. Die Bewilligungsverfahren für die Installation oder den Umbau von Antennen bleiben ebenfalls unverändert: Kantone und Gemeinden müssen überprüfen, ob die Antennen den Strahlungsgrenzwerten und den Bauvorschriften entsprechen. Da sich das Baurecht je nach Kanton und Gemeinde unterscheidet, können auch die Verfahren etwas anders ablaufen. Der Bund macht den Kantonen diesbezüglich keine Vorgaben. Die Grenzwerte der NISV müssen aber in jedem Fall, unabhängig vom Verfahren, eingehalten werden.

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