Lexipedia

Rieder Beat · Ständerat · 2019-06-11

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2019-06-11

Wortprotokoll

Manchmal lohnt sich ein Blick in die Bundesverfassung, um festzustellen, ob der Minderheit oder der Mehrheit zum Durchbruch verholfen werden soll. Die Bundesverfassung sagt in Artikel 79: "Der Bund legt die Grundsätze fest über die Ausübung ... der Jagd." Was wir hier in der Fassung des Nationalrates vor uns haben, ist das komplette Gegenteil. Ich bitte Sie, an der Position des Ständerates festzuhalten. Unsere Kammer sollte eine uralte kantonale Kompetenz, das Jagdregal, uneingeschränkt und konfliktfrei aufrechterhalten.

Die Mehrheitslösung greift meines Erachtens direkt in das Jagdregal der Kantone ein. In unserem föderal ausgestalteten Staat haben wir je nach Kanton ein unterschiedliches Jagdsystem. Mit der Regelung des Nationalrates würden Sie jene Kantone, welche über eine grosse Fauna verfügen und die Patentjagd kennen, gegenüber jenen Kantonen, welche die Revierjagd kennen, unzweifelhaft und eindeutig benachteiligen. Während die Revierjagdkantone die Jagdberechtigung für die einheimischen, wohnansässigen Jäger aufgrund ihrer Reviere nach Gebiet und Anzahl völlig frei definieren könnten, müssten die Patentjagdkantone schlussendlich über die Anerkennung der Ausbildung und die daran geknüpfte Jagdberechtigung über kurz oder lang die Jagd für alle Jäger öffnen. Die Patentjagdkantone wären nicht in der Lage, den Druck auf die Jagd über sachliche oder rechtlich nicht gerechtfertigte Zusatzbedingungen einzudämmen; also schon eine Begrenzung aufgrund der Wohnansässigkeit oder der Anzahl der Jäger wäre meines Erachtens nicht mehr möglich. Genau dies ist aber bei den Revierjagdkantonen der Fall. Diese Kantone könnten sich ohne Probleme auf ihre bisherige Gesetzgebung stützen und die Jagd begrenzen.

Ich weise Sie noch einmal eindringlich darauf hin, dass selbst das Gutachten des Bundesrates festhielt, dass je nach Ausgestaltung der Jagdberechtigung das in der Verfassung garantierte Jagdregal der Kantone tangiert sein könnte. Mit dieser unnötigen Gesetzesänderung gefährdet man das gegenwärtige stabile Jagdsystem der Schweiz. Die Bedürfnisse jener Jäger aus den Revierjagdkantonen, welche in den Gebirgskantonen jagen wollen, werden über das Gästepatent weitgehend abgedeckt.

Eine Übernahme der Position des Nationalrates würde zu einer Ungleichbehandlung der Kantone, welche die Revierjagd kennen, und jener, welche die Patentjagd kennen, führen - und damit unzweifelhaft zu Konflikten innerhalb der Jägerschaft und zu einem grossen Druck auf die Jagd in den Patentjagdkantonen.

Ich bitte Sie daher, sich der Minderheit anzuschliessen und auf Ihrer Position aus der ersten Lesung zu beharren.