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Keller Peter · Nationalrat · 2019-06-11

Keller Peter · Nationalrat · Nidwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-11

Wortprotokoll

Die Finanzkommission beantragt dem Nationalrat einstimmig, die fünf vorliegenden Bundesbeschlüsse zu genehmigen. Die Finanzkommission trat ohne Gegenantrag auf das Geschäft ein, sie ist der Auffassung, dass die Gewährung sämtlicher Verpflichtungskredite grundsätzlich zu befürworten ist. Ein Konzeptantrag auf Erhöhung des Verpflichtungskredits für Innotour sowie des Zahlungsrahmens betreffend die Finanzhilfe an Schweiz Tourismus, einhergehend mit einer einmaligen Aufstockung des Fonds für Regionalentwicklung, wurde klar abgelehnt und nicht als Minderheitsantrag weiterverfolgt.

Da die beiden Vertreter der WAK bereits eingehend den Inhalt der Vorlage dargestellt und auch die Ziele des Bundesrates im Zusammenhang mit der Standortförderung präsentiert haben, was deckungsgleich mit den Ausführungen auch der Finanzkommission ist, erlaube ich mir im Folgenden, noch auf kritische Anmerkungen einzelner Mitglieder beziehungsweise auf Positionen der Minderheiten einzugehen - die sonst naturgemäss zu kurz kommen -, damit diese auch zuhanden des Amtlichen Bulletins festgehalten sind.

Zunächst zur KMU-Politik: Hier wiesen einzelne Mitglieder darauf hin, dass die Investitionen im E-Government über Benutzergebühren abzugelten seien. Da es Unternehmen gebe, die Dienstleistungen des E-Government nicht beziehen, wäre zu überprüfen, ob die Mitfinanzierung durch alle für die Nutzung einiger noch gerechtfertigt sei.

Zur Exportförderung: Bei der Aussenwirtschaftsförderung müsste nach Meinung einzelner Mitglieder hinsichtlich der neuen Leistungsvereinbarung mit Switzerland Global Enterprise mehr Transparenz geschaffen werden. Die Botschaft gehe insbesondere nicht darauf ein, inwiefern die Ergebnisse der Berichte der Eidgenössischen Finanzkontrolle und der Universität St. Gallen Einfluss auf die Ausgestaltung dieser neuen Leistungsvereinbarungen haben. Zudem solle darauf geachtet werden, die Gesamtkosten übersichtlich aufzuführen. Dies betreffe insbesondere die 10 Millionen Franken, welche vom EDA mitfinanziert werden. Insoweit stelle sich die Frage, wo im Bereich der Standortförderung noch entsprechende systematische Mitfinanzierungen bestünden, vor allem, wenn sie nicht sofort als solche erkennbar seien.

Ich komme zum Bereich Tourismusförderung: Die Mehrheit der Subkommission und dann auch des Kommissionsplenums lehnte den Antrag auf Erhöhung der Leistungen zur Tourismusförderung mit der Begründung ab, dass der Tourismus ohnehin schon in besonderer Weise unterstützt werde, auch durch eine Mehrwertsteuererleichterung. Zudem betrage die Teuerungskorrektur ungefähr 13 Prozent. Auch existierten weitere Stabilisierungsmassnahmen konjunktureller Natur. Über die Botschaft hinausgehende Fördermassnahmen seien daher nicht notwendig, zumal eingesparte Mittel nicht unnötig wieder ausgegeben werden sollten.

Noch eine letzte allgemeine Anmerkung aus der Diskussion: Ein Teil der Subkommissionsmitglieder äusserte die Auffassung, dass die Ausführungen in der Botschaft zu den Auswirkungen auf die Umwelt bei der Förderung der Berggebiete im Bereich des Tourismus unzureichend seien. Die dem Begriff der Nachhaltigkeit zugrunde liegenden drei Aspekte, das heisst Nachhaltigkeit ökonomischer, sozialer und ökologischer Natur, erforderten eine stärkere Konzentration auf [PAGE 961] den Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit, und zwar nicht nur bei der Tourismusförderung, sondern grundsätzlich für den gesamten Bereich der Standortförderung.

Nochmals: Das waren die kritischen Anmerkungen. Sonst deckt sich die Auffassung der Mehrheit der Finanzkommission mit den Ausführungen der WAK. So ist auch der Beschluss zu verstehen.

Die Finanzkommission beantragt Ihnen einstimmig, die fünf Bundesbeschlüsse zu genehmigen.