Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-06-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-06-11
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, die Minderheit Luginbühl zu unterstützen und damit bei der ursprünglichen Version des Bundesrates und auch bei Ihrem ursprünglichen Entscheid zu bleiben; Sie haben nämlich letztes Mal, in der Sommersession 2018, wie der Bundesrat entschieden.
Wir sind der Meinung, dass der Nationalrat hier die Ausgewogenheit dieses Artikels geschwächt hat, und zwar insofern, als es ja der Auftrag in der Motion Engler war, der diese Gesetzesrevision ausgelöst hat. In diesem Auftrag wurde ganz klar gesagt, man solle diese Revision im Rahmen der Berner Konvention vornehmen.
Die Berner Konvention ist hier einfach glasklar: Es heisst dort "serious damage". Für "serious" können Sie sagen: ernst, gross, erheblich; Sie können das Wort gern noch auswählen. Aber kein "serious" zu schreiben, kein Wort bzw. kein Adjektiv - das ist nicht mehr das, was in der Berner Konvention steht.
Es ist auch nicht so, dass die Berner Konvention so streng ist, dass man erst regulieren kann, wenn der Schaden wirklich immens ist. Sondern die Berner Konvention lässt zu, dass man reagiert, bevor grosser Schaden eingetreten ist. [PAGE 357] Wir sprechen ja hier in diesem Artikel nicht davon, was alles passiert sein muss, bis man eine Regulierung vornehmen kann, sondern es geht darum, grossen Schaden zu verhindern. Man reguliert bereits, bevor ein grosser Schaden eingetreten ist: Das ist die Berner Konvention. Es ist nicht so, dass die Berner Konvention sagt, zuerst müsse der Bauer kaputtgehen, erst dann dürfe man sich eine Regulierung überlegen. Diese Sichtweise ist falsch. Die Berner Konvention lässt zu, dass man reguliert, dass man reagiert, bevor ein grosser Schaden entstanden ist.
Ich glaube, dass man zumutbare Schutzmassnahmen erwarten kann. Das sahen Sie ja letztes Mal auch so. Dem haben Sie zugestimmt, dass man zumutbare Schutzmassnahmen erwarten darf. Es ist ja so, dass man nur dann regulieren kann, wenn diese ihr Ziel nicht erreichen und man sagen kann, jetzt drohe - man spricht ja hier nur davon - grosser Schaden.
Das macht die Ausgewogenheit der bundesrätlichen Vorlage aus. Ich bitte Sie, das auch zu bedenken. Ich nehme an, dass man irgendwann auch ausserhalb dieses Saals noch intensiv über dieses Gesetz diskutieren wird. Es werden dann genau die Fragen kommen, ab wann man hier bereits Massnahmen ergreifen kann und was in der Berner Konvention steht. Wenn man nicht einmal zumutbare Schutzmassnahmen ergreifen muss und zuerst feststellen muss, dass damit das Ziel, grossen Schaden zu verhüten, nicht erreicht wird, bevor man regulieren kann, dann besteht eben, wie gesagt, aus Sicht des Bundesrates die Ausgewogenheit nicht mehr.
Wir sind auch der Meinung, dass hier die Kompatibilität mit der Berner Konvention nicht mehr eindeutig zu erkennen ist; ich sage es mal in diesem Wortlaut.
Wie gesagt, Sie haben ja selber bereits im Sommer des letzten Jahres gesagt, Sie würden sich hier dem Entwurf des Bundesrates anschliessen. Weshalb Sie jetzt diese Ausgewogenheit nicht beibehalten wollen, ist mir nicht ganz klar. Aber ich denke, es ist wichtig für diese Vorlage, dass man wirklich zeigen kann, dass man durchwegs versucht, eben den Schutz- und den Nutzinteressen in einer ausgewogenen Art gerecht zu werden; und das ist natürlich so ein Bereich.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Minderheit Luginbühl und somit den Bundesrat zu unterstützen.