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preparatory:AB 246462

Ruppen Franz · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-11

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Motion soll das Büro beauftragt werden, einen Gesetzentwurf vorzulegen, gemäss welchem das Parlamentsgesetz sowie allenfalls das Geschäftsreglement des Nationalrates dahingehend zu ändern ist, dass bei Bundesratswahlen die detaillierten Resultate publiziert werden, also auch Resultate von Personen verlesen oder nachträglich publiziert werden, die in den ersten beiden Wahlgängen weniger als zehn Stimmen erhalten haben.

Heute werden gemäss der bisherigen Praxis durch den Vorsitzenden der Vereinigten Bundesversammlung im ersten und zweiten Wahlgang nur Resultate von Personen verlesen, die mindestens zehn Stimmen auf sich vereinigen. Weitere Resultate werden unter "Verschiedene haben x Stimmen erhalten" subsumiert.

Es gehört sich, dass gerade bei Bundesratswahlen die Resultate detailliert und vollständig mitgeteilt werden. Bei der Wahl von Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter im Dezember 2018 haben Verschiedene 27 Stimmen erhalten. Diese Stimmen wurden unter "Verschiedene haben 27 Stimmen erhalten" subsumiert. Haben jetzt hier drei Personen je 9 Stimmen erhalten oder 27 Personen je eine? Weder die Nationalratspräsidentin noch der Ständeratspräsident wissen, auf welche Personen sich die diversen Stimmen des ersten und zweiten Wahlgangs aufteilen. Dies wissen nur die Stimmenzähler, die ihrerseits zu Stillschweigen verpflichtet sind. Wir werden es also nie erfahren. 27 Stimmen sind aber mehr als zehn Prozent der Stimmen der Vereinigten Bundesversammlung. Da drängt sich doch eine detaillierte Publikation der Resultate auf; dies im Sinne der Transparenz, aber auch aus Respekt gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die von sich aus ihre Kandidatur hinterlegen, also nicht offiziell von einer Fraktion vorgeschlagen werden. Schliesslich gehört es sich auch, dass bei solch wichtigen Wahlen die Resultate detailliert, vollständig und transparent mitgeteilt werden.

Die Umsetzung dieser Motion wäre im Übrigen relativ einfach. In seiner Stellungnahme vom 4. März 2019 schreibt das Büro, dass bei einer Annahme dieser Motion keine Reglementsänderung nötig wäre, da die bisherige Praxis des Büros der Vereinigten Bundesversammlung nicht kodifiziert ist und entsprechend angepasst werden kann.

Aus den vorgenannten Überlegungen ersuche ich Sie, dieser Motion zuzustimmen.