Lexipedia

Ruppen Franz · Nationalrat · 2019-06-11

Ruppen Franz · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-11

Wortprotokoll

Namens der Kommissionsminderheit ersuche ich Sie hiermit, dieser Standesinitiative Folge zu geben.

Vorab möchte ich festhalten, dass es sich hier nicht um eine Lex Wallis handelt, auch wenn die Umsetzung der Revision RPG 1 im Wallis mit grossen Schwierigkeiten und Problemen verbunden ist. Aber auch im Kanton Waadt müssen rund 75 Prozent der Gemeinden im Rahmen der RPG-Umsetzung Rückzonungen vornehmen. Im Kanton Graubünden haben Parlament und Regierung von den Bundesbehörden eine flexible Anwendung des RPG unter Berücksichtigung der kantonalen Besonderheiten gefordert.

Mit dieser Standesinitiative soll der Bundesrat vielmehr aufgefordert werden, eine Milderung der Anforderungen des RPG zu unterbreiten und eine flexiblere Handhabung der technischen Richtlinien des Bundes zu ermöglichen, und zwar insbesondere bei der Bemessung der Bauzonengrösse. Es geht dabei um eine Flexibilisierung der technischen Richtlinien und eine bessere Beachtung der lokalen Besonderheiten sowie der Interessen der ortsansässigen Bevölkerung. Das Bundesgesetz über die Raumplanung, insbesondere aber die entsprechenden technischen Richtlinien gehen zu weit ins Detail, berücksichtigen die regionalen Unterschiede nicht ausreichend und können die Entwicklung in den Alpentälern gefährden.

Diesbezüglich erlaube ich mir an dieser Stelle den Hinweis auf die Gemeinde Ernen im Goms. In Ernen gibt es keine Zersiedelung, sondern einen kompakten und schönen Dorfkern. Wenn in Ernen die technischen Richtlinien strikte angewendet werden müssten, so müsste Ernen sein gesamtes Bauland auszonen und hätte - aufgrund der demografischen Entwicklung in diesem Dorf - kein Anrecht auf Bauland. Wenn so eine Gemeinde aber ein Entwicklungspotenzial behalten soll, dann braucht sie ein Baugebiet. Im Dorfkern gibt es keine Möglichkeit für eine dichtere Bebauung. Viele Häuser sind alt, sie stehen meist Wand an Wand und sehr oft unter Denkmalschutz. In Ernen gibt es also im Dorfkern keine Möglichkeit für eine dichtere Bebauung. Das Dorf braucht aber eine Bauzone rund um den Dorfkern, um eine weitere Abwanderung zu stoppen und junge Familien an sich zu binden.

Beispiele wie Ernen gibt es noch weitere im Berggebiet. Eine konsequente Anwendung der technischen Richtlinien in solchen Gemeinden erstickt jeglichen Fortschritt und führt damit zu einer vermehrten Abwanderung.

An dieser Stelle erlaube ich mir auch noch den Hinweis auf Artikel 75 der Bundesverfassung. Die Raumplanung obliegt den Kantonen; der Bund legt nur die Grundsätze fest. Die Bestimmungen und Vorgaben des Bundes - insbesondere auch die technischen Richtlinien - gehen heute aber weit über diese Grundsatzbestimmungen hinaus. Diese technokratische Optik über das ganze Land hinweg wird föderalistischen Gesichtspunkten in keiner Art und Weise gerecht. Die Raumplanung muss vermehrt lokale Gegebenheiten berücksichtigen, denn der demografische Wandel, die wirtschaftlichen Entwicklungen sowie die Topografie unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Deshalb muss die Raumplanung flexibel bleiben und vermehrt regionale Unterschiede und Besonderheiten berücksichtigen.

Aus all diesen Gründen ersuche ich Sie, dieser Standesinitiative Folge zu geben.