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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2019-06-11

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-11

Wortprotokoll

Ich bitte Sie namens der Minderheit, diese Initiative zu unterstützen. Mit der Annahme der Unverjährbarkeits-Initiative im November 2008 haben die Stimmberechtigten klargemacht, dass Kinderschändung, sexueller Missbrauch von Kindern als besonders verwerfliches, grausames Verbrechen anzusehen ist, das im Unterschied zu anderen Straftaten kein rechtliches Vergessen verdient. Das ist und war der klare Wille des Volkes. [PAGE 985]

Bei der Umsetzung drehte sich die Diskussion zur Hauptsache um die Frage, wie der Begriff "Kinder vor der Pubertät" präzisiert werden soll. Der Bundesrat hatte sich damals für die Altersgrenze von zwölf Jahren ausgesprochen und dies in der Botschaft unter anderem damit begründet, dass sich laut Ärzten das sexuelle Interesse pädophiler Straftäter häufig auf Kinder zwischen fünf und sechs Jahren sowie auf Kinder zwischen elf und zwölf Jahren richte.

Es geht also hier um das Schutzalter: Wo legen wir das fest? Im Gegensatz zu den damaligen Erkenntnissen des Bundesrates müssen wir heute feststellen, dass sich die Definition der Pubertät nicht nur auf die Sexualität beschränken kann und darf. Es geht bei der Pubertät um einen Prozess, das sind neue Erkenntnisse. Wir können das nicht mit einer Jahrzahl festlegen.

Entweder legen wir ein Schutzalter fest, das mit grosser Wahrscheinlichkeit immer vor der Pubertät liegt, also bei allen Jungen und Mädchen. In diesem Fall muss das Schutzalter konsequenterweise möglichst tief sein. Oder wir wählen ein Schutzalter, welches mit grosser Wahrscheinlichkeit alle Mädchen und Jungen abdeckt, auch diejenigen, die spät in die Pubertät kommen. In diesem Fall muss das Schutzalter selbstverständlich möglichst hoch sein. Bei der ersten Variante legen wir den Schwerpunkt auf den möglichen Beginn der Pubertät, beim zweiten Ansatz geht es um einen möglichst grossen Schutzbereich. Genau hier müssen wir nach Erachten der Minderheit ansetzen.

Die Initiantin hat Beispiele genannt: Alles, was wir 2012 diskutiert haben, hat sich als Mär erwiesen. Wir haben neue Erkenntnisse und dürfen nicht auf den alten Erkenntnissen aufbauen. Wir müssen diese neuen Erkenntnisse hier beiziehen und möglichst alle Jungen und Mädchen entsprechend schützen und erfassen. Missbrauchte Kinder können ihre Identität in den meisten Fällen ein Leben lang nicht mehr finden. Sexueller Missbrauch in der Kindheit prägt die Opfer ein Leben lang.

Deshalb bitte ich Sie, die Minderheit klar zu unterstützen. Wie ich zu Beginn gesagt habe, verdienen diese verwerflichen, grausamen Verbrechen kein rechtliches Vergessen.