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Frehner Sebastian · Nationalrat · 2019-06-11

Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-11

Wortprotokoll

Zu den inhaltlichen Änderungen, die ich mit meiner parlamentarischen Initiative vorschlage: Es geht um Artikel 60 des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Gemäss Absatz 1 soll neu eine Partei oder deren Vertreter, die den Anstand verletzen oder den Geschäftsgang stören, mit Verweis oder mit Ordnungsbusse bis zu 5000 Franken bestraft werden können. Das Strafmass soll also bis zu zehnmal so hoch wie jetzt sein. In Absatz 2, in dem es um böswillige und mutwillige Prozessführung geht, soll die mögliche Busse ebenfalls verzehnfacht werden; im Wiederholungsfall soll nicht die Busse erhöht werden, sondern es soll möglich sein, den Vertreter für die Dauer von mindestens einem bis vier Jahren vom Prozessieren vor der Beschwerdeinstanz auszuschliessen. Auch in Absatz 3 sollen Personen, die den Anweisungen des Vorsitzenden nicht folgen, mit einer bis zu zehnmal so hohen Ordnungsbusse bestraft werden können.

Ich möchte noch klarstellen, was ich mit meiner parlamentarischen Initiative nicht bezwecke: Ich will nicht Asylverfahren erschweren oder weniger Flüchtlinge in der Schweiz haben. Ich will auch nicht, dass Vertreter gegen negative Asylentscheide möglichst wenig Rechtsmittel einlegen können. Wir sind ein Rechtsstaat, und jeder und jede soll eine richterliche Entscheidung überprüfen lassen können.

Was möchte ich aber mit meiner parlamentarischen Initiative? Ich möchte das Asylverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht anpassen, weil es zurzeit Missbrauch gibt. Meine parlamentarische Initiative möchte verhindern, dass Vertreter künftig noch Anreize haben, missbräuchliche Prozesse zu führen. Darauf aufmerksam gemacht wurde ich durch einen Artikel im "Tages-Anzeiger" vom 13. November 2016: Dort wurde über einen Anwalt geschrieben, der schon mehrmals eine Busse wegen mutwilliger Prozessführung erhalten [PAGE 990] hat, und da die Sanktionen anscheinend nicht abschrecken, hört dieser Anwalt auch nicht auf, solche mutwilligen Prozesse zu führen.

Den Zeitungen darf man bekanntlich nicht glauben. Deshalb habe ich beim Bundesverwaltungsgericht einzelne Richter angesprochen, nicht nur Richter meiner Partei. Diese haben mir bestätigt, dass es einen Handlungsbedarf gibt, weil gewisse Vertreter gegen die Bestimmungen von Artikel 60 des Verwaltungsverfahrensgesetzes verstossen und damit auch nicht aufhören, wenn sie eine Busse erhalten; dies, weil es sich für sie anscheinend trotz der ausgesprochenen Busse weiterhin lohnt, Prozesse zu führen, die eben gegen die besagte Bestimmung verstossen.

Mein Fazit: Es geht bei meinem Vorstoss also darum, dass keine unnötigen Asylprozesse vor dem Bundesverwaltungsgericht angestrebt werden. Solche Verfahren belasten den Justizapparat und die Allgemeinheit sehr. Insbesondere muss der Steuerzahler diese missbräuchlichen Prozesse meistens finanzieren, weil die Personen, die ein Rechtsmittel einlegen, die auferlegten Kosten nicht selber tragen können. Vertreter, die solche Verfahren missbräuchlich anstreben, z.[NB]B. weil es sich trotz Bussen für sie finanziell lohnt, weiterhin solche missbräuchlichen Prozesse zu führen, müssen aus meiner Sicht in die Schranken gewiesen werden.

Danke, dass Sie der parlamentarischen Initiative Folge geben.