preparatory:AB 246593
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-06-12
Wortprotokoll
Wie schon ausgeführt wurde, handelt es sich hier um einen Konzeptantrag; Artikel 11 Buchstabe f ist verbunden mit Artikel 35 Buchstabe s. Wir sind der Meinung, dass die Minderheit Flach und die Fassung des Ständerates hier die klarere Aussage machen als die Mehrheit Ihrer Kommission mit ihrer Formulierung. Wir beantragen Ihnen, Buchstabe f bei Artikel 11 zu streichen. Damit sind die Schutzgebühren aus diesem Gesetz; und bei Artikel 35 finden Sie dann das Gegenstück, also das, was, wie wir meinen, eingefügt werden kann, nämlich, dass allenfalls kostendeckende Gebühren verlangt werden können. Damit ist klar: Es sind kostendeckende Gebühren und keine Schutzgebühren.
Wir meinen, dass damit mehr Klarheit geschaffen wird, als wenn Sie diese Bestimmung doppelt aufführen, einmal mit dem Verzicht auf Schutzgebühren und nachher, bei Artikel 35 Buchstabe s, mit kostendeckenden Gebühren. Unserer Meinung nach schafft die Lösung, wie sie der Ständerat vorschlägt, die klarere Ausgangslage für die Interpretation dieses Gesetzes. Der Vorteil wäre gleichzeitig, dass Sie eine Differenz ausräumen, die beim Ständerat praktisch einstimmig beschlossen worden ist. Ich glaube, die Fassung des Ständerates führt zur notwendigen Klarheit.
Ich bitte Sie also, der Minderheit Ihrer Kommission und dem Ständerat zu folgen.