preparatory:AB 246647
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-06-12
Wortprotokoll
Der Minderheit, die die Lösung des Ständerates übernimmt, unterstelle ich vorab einmal den guten Willen und die Absicht, möglichst Aufträge im Inland zu vergeben. Das ist anzuerkennen. Nun sagt der Volksmund, gut gemeint sei manchmal das Gegenteil von gut. Ich glaube, hier müssen wir genau diesem Argument etwas nachgehen: Ist es wirklich gut, was hier gut gemeint ist? Wie wird sich das auswirken?
Vorab einmal möchte ich festhalten, wovon wir sprechen: Wir sprechen vom dem Staatsvertrag unterstellten Teil. Wenn wir das auf den Bund herunterbrechen und die Aufträge ansehen, die heute ins Ausland gehen, sprechen wir von einem Volumen von 200 bis 400 Millionen Franken. Das ist die Grössenordnung, über die wir tatsächlich sprechen. Mit allen Massnahmen, Kaufkraft oder was hier abgebildet ist, wird es kaum gelingen, einen wesentlichen Teil dieser 200 bis 400 Millionen zurück in die Schweiz zu holen. Es geht also, gemessen am gesamten Bruttoinlandprodukt, das wir haben, um einen verschwindend kleinen Teil. Das ist in Relation zu setzen mit den Risiken, die wir eingehen, wenn wir dieser Lösung zustimmen. Die Risiken sind ganz klar und eindeutig: Wir widersprechen damit im Gesetz eindeutig einem Staatsvertrag, den Sie ebenfalls genehmigt haben. Das ist eine grundsätzliche Frage in unserem Land. Ich glaube nicht, dass Sie etwas, das Sie einmal genehmigt haben, jetzt aushebeln können, denn Sie setzen sich damit zweifellos dem internationalen Bereich aus.
Wir können jetzt nicht nur diese Staatsaufträge sehen: Wir wissen, dass wir die Hälfte unseres Einkommens im Ausland verdienen. Wenn wir hier einen Teil im Gesetz eindeutig diskriminieren, müssen wir wohl davon ausgehen, dass das Rückwirkungen hat, nicht nur bei den Aufträgen des Staates, sondern auch in anderen Bereichen. Und wir sind ja stolz darauf, dass wir so viele KMU haben, die irgendwo in einer Nische produzieren und Weltmarktleader sind. Wenn wir hier zweifelhafte Positionen haben, werden wir in einem gewissen grauen Umfeld gerade auch in diesem Bereich riskieren, dass man sagt: Wenn der Staat nicht will, dann suchen wir möglicherweise auch eine andere Lösung. Wir sind ein [PAGE 1007] internationaler Standort, und diese internationale Komponente ist unserer Meinung nach ebenfalls entsprechend zu berücksichtigen. Noch einmal: Wir sprechen von 200 bis 400 Millionen Franken, und davon bringen Sie vielleicht 50 oder 100 Millionen Franken zurück. Das ist nicht nichts, aber das Risiko, das Sie eingehen, ist unserer Meinung nach sehr gross.
Wir haben in diesem Gesetz einen anderen Ansatz gewählt, nämlich den, vom Preiswettbewerb wegzukommen und zu einem Qualitätswettbewerb überzugehen. Gerade wenn wir von KMU sprechen, müssen wir Folgendes bedenken: Wir sind ein Hochlohnland - und bleiben im Vergleich hoffentlich ein Hochlohnland -, und damit liegen unsere Stärken nicht in den absoluten Preisen, sondern sie liegen in einem Gesamtpaket, das Qualität beinhaltet. Das ist das Paket der Schweiz: Qualität, Zuverlässigkeit, Lebenszyklen und so weiter, all das, was in diesem Artikel aufgeführt wird. Wir müssen doch die Stärken fördern, die Stärken unserer KMU in den Vordergrund stellen und so die Möglichkeit schaffen, Aufträge zu vergeben - und nicht den Preis ins Zentrum stellen. Das Preisargument, das hier gebracht wird, verwässert eigentlich die Stossrichtung des Gesetzes; es stellt plötzlich wieder den Preis vermehrt ins Zentrum, während wir etwas vom Preis wegkommen und dieses Gesamtpaket in den Vordergrund stellen möchten. Sie finden in diesem Gesetz etwa zehn Artikel mit den Möglichkeiten, solche Qualitätsargumente in den Vordergrund zu stellen. Das ist das, was andere Länder auch machen, um ihre KMU zu schützen.
Wir haben auch schon mehrmals ausgeführt, dass wir zusammen mit den Kantonen und Gemeinden unsere Vergabestellen genau in diesem Bereich schulen wollen. Wir wollen, dass man diese Argumente in den Vordergrund stellt, unsere Stärken, damit wir Aufträge auch nach unseren Stärken vergeben können. Aber - das lässt sich nicht verleugnen - wir sind ein Hochlohnland, und für die Herstellung gewisser Produkte sind wir wahrscheinlich einfach nicht am richtigen Ort. Das ist tatsächlich so, aber das ist eine Geschichte, die uns seit Jahrzehnten verfolgt. Wir haben immer den Weg gewählt, dass wir in die Qualität ausgewichen sind, in Nischen, wo wir stark sind.
Das scheint mir ein wesentliches Argument zu sein: Wir verstossen mit der Formulierung, die Sie hier wählen, gegen internationales Recht. Wir haben nun weiss Gott genügend oft die Erfahrung gemacht, dass wir das in der Regel postwendend wieder büssen.
Ein zweites Argument, das wurde auch ausgeführt, ist die Praktikabilität. Es gibt kaum ein Produkt, das in der Schweiz hergestellt wird und nicht auch ausländische Komponenten aufweist. Vielleicht ist das im Baugewerbe noch etwas anders. Aber nehmen Sie intellektuelle Dienstleistungen, nehmen Sie Ingenieurleistungen - da werden Berechnungen in Vietnam gemacht und werden dann angeboten; eine Schweizer Firma offeriert, hat aber einen Teil der Leistungen bezogen. Nehmen Sie andere Produkte, z. B. Textilien. Es gibt kaum ein Produkt, das nur an einem Ort erstellt wurde. Vielmehr sind es Lieferketten. Bei Textilien können zehn oder mehr Länder beteiligt sein.
Wenn Sie in der Praxis verfolgen wollen, in welchem Land zu welchen Preisen welche Kaufkraft herrscht, dann werden gerade diejenigen überfordert, die Sie schützen möchten, nämlich die KMU. Auch KMU haben Lieferketten und produzieren ihre Produkte zum Teil aus ausländischen Komponenten. Das lässt sich nicht praktizieren, das ist eine Bürokratie, die die KMU überfordert. Hier ist, meine ich, gut gemeint das Gegenteil von gut. Hier könnten genau diejenigen, die Sie schützen möchten, in den Hammer laufen, weil sie einfach die Möglichkeit nicht haben, das aufzuzeigen, was erforderlich ist.
Es kommt ein dritter Bereich dazu. Wir sprechen jetzt immer nur vom Binnenmarkt. Ich habe das schon angetönt. Wir sind aber vor allem auch ein Exportland. Wir als Staat können nicht alle Firmen oder alle KMU retten, indem wir einige Aufträge mehr hier vergeben. Vielmehr geht es um das gesamte Paket. Dialog heisst, dass wir auch exportieren, dass wir darauf angewiesen sind, dass wir exportieren können. Hier wieder Risiken einzugehen scheint uns der falsche Weg zu sein.
Der Nationalrat und die Mehrheit Ihrer Kommission haben einen Kompromiss gefunden, der zwar vom Entwurf des Bundesrates abweicht, den wir aber unterstützen können. Das Kaufkraftargument, wie immer es dann auch ausgelegt wird, zählt im Staatsvertragsbereich nicht, dort, wo wir internationale Verpflichtungen haben, wo man der WTO unterstellt ist; in allen anderen Bereichen kann es aber eingeflochten werden - kann! Wir sprechen hier insbesondere von Kantonen und Gemeinden. Dort kommen die KMU zum Zuge, dort können KMU Aufträge erhalten, und dort kann das Preisniveau mitberücksichtigt werden - nicht aber im Staatsvertragsbereich.
Ich bitte Sie also, zusammengefasst, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Der Antrag der Minderheit Flückiger Sylvia verstösst gegen internationales Recht, das Sie auch einmal gebilligt haben. Das wird, direkt oder indirekt, zu Sanktionen führen. Was die Minderheit beantragt, ist so nicht praktikabel. Wir sprechen nicht von einem Lieferanten, sondern in aller Regel von längeren Lieferketten für solche Produkte. Wir müssen uns auch die Türe offenhalten, dass unsere Schweizer Unternehmen auch im Ausland entsprechend berücksichtigt werden können. Wir haben mit dem Gesetz die Möglichkeit geschaffen, Qualitätskriterien aufzunehmen. Das stützt unsere KMU, das fördert die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Schweiz.
Zusammengefasst: Das, was die Minderheit und der Ständerat vorschlagen, ist - bei allem Respekt - gut gemeint, aber ich denke, es würde sich in der Praxis ins Gegenteil verkehren. Gut gemeint ist das Gegenteil von gut.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.