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Pardini Corrado · Nationalrat · 2019-06-12

Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-12

Wortprotokoll

Wir sind effektiv, wie das eine Vorrednerin sehr treffend gesagt hat, beim Kern des Gesetzes. Es geht um die Zuschlagskriterien. Ihre Kommission hat 18 Kriterien in Artikel 29 Absatz 1 eingeführt. Und diese Kriterien - ich glaube, Kollege Flach hat sie alle aufgelistet - zeigen eigentlich auf, welche Bandbreite an Möglichkeiten Ihre Kommission der vergebenden Behörde jetzt zur Verfügung stellt, insofern wir dieses Gesetz dann verabschieden, um den Spielraum ausschöpfen zu können.

Wir wollen damit drei Dinge erreichen:

1.[NB]Die Zuschlagskriterien sollen damit konform mit allen Staatsverträgen formuliert werden.

2.[NB]Damit soll der Spielraum nicht mehr weitgehend auf den Preis beschränkt sein. Vielmehr soll man neu Kriterien der Nachhaltigkeit, der Qualität, des Service und der Lebenszykluskosten eines Produktes mit einbeziehen können, um den Zuschlag zu begründen.

3.[NB]All das war von der Kommission auch dazu gedacht - das verheimlichen wir nicht -, das Ansinnen, das vor allem von Frau Flückiger und vom Gewerbe immer wieder eingebracht worden ist, zu berücksichtigen, nämlich, die Konkurrenzfähigkeit des einheimischen Gewerbes zu gewährleisten, damit es eine echte Chance hat auf diesem Markt. Würde man, wie in der Vergangenheit oft geschehen, nur auf den Preis fokussieren, dann hätten unsere einheimischen Gewerbetreibenden effektiv einen Konkurrenznachteil.

Mit den 18 Kriterien haben die vergebenden Behörden nun wirklich einen Strauss an Möglichkeiten, um die Dienstleistungen und die Offerten zu bewerten. Wir glauben, dass damit einerseits die Qualität gesteigert wird - und zwar langfristig -, andererseits unser einheimisches Gewerbe sicher keinen Nachteil davonträgt.

Das gesagt, macht Ihnen die Kommission einen Kompromissvorschlag. Wenn wir mit dem Ansinnen des Ständerates vergleichen, der Ihnen für beide Sektoren - also für den Staatsvertrags- und den Nichtstaatsvertragsbereich - beliebt macht, die Kaufkraft neu als Kriterium einzuführen, was eben auch die Minderheit Flückiger Sylvia verlangt, macht Ihnen die Kommission einen pragmatischen, zielgerichteten Kompromissvorschlag. Er unterscheidet bei der Vergabe zwischen dem Staatsvertrags- und dem Nichtstaatsvertragsbereich.

Beim Staatsvertragsbereich verzichtet die Kommission auf das Ansinnen des Ständerates, das Kriterium Kaufkraft einzuführen; das namentlich aus drei Überlegungen, die in der Kommission gemacht wurden:

Die eine Überlegung ist, dass es bei sehr langen Wertschöpfungsketten, die, wenn es um Veredelungsprozesse geht, zum Teil im In- und Ausland gemacht werden, sehr schwierig wird, diese Prozesse bürokratisch aufarbeiten zu können. Die Umsetzung mit dem Kriterium Kaufkraft wird also bei sehr langen Wertschöpfungsketten kompliziert und schwierig.

Die zweite Überlegung - das wurde auch wiederholt gesagt - ist, dass die Lösung des Ständerates nicht WTO-konform ist. Wir verletzen damit Staatsvertragsrecht und machen somit eigentlich einen Schritt ins Offside. Für ein Land, das so exportorientiert ist wie unser Land, ist das natürlich sehr, sehr heikel. Denn wir würden vielleicht für einige Gewerbetreibende die Chance erhöhen, einen Auftrag zu kriegen, aber im gleichen Atemzug würden wir unsere Exportmärkte verschliessen. In einer Güterabwägung, glauben wir, macht es Sinn, dass wir hier ein Gesetz verabschieden, das staatsvertragskonform ist. Gerade hier hat unsere Exportindustrie natürlich absolut ein Interesse, dass es WTO-konform ist.

Die dritte Überlegung ist die Frage der Bürokratie: Ist es überhaupt umsetzbar? Was sind die bürokratischen Aufwände, die mit einer Lösung, wie sie der Ständerat vorschlägt, verbunden sind? Sind die Aufwände bürokratischer Natur überhaupt in ein Verhältnis zueinander zu setzen?

Das waren die drei Überlegungen, die die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen dazu bewogen, Ihnen diesen Kompromissvorschlag zu machen, der im Staatsvertragsbereich die Unterscheidung wie bisher vornimmt und im Nichtstaatsvertragsbereich eine Kann-Formulierung einführt. Dort kann die vergebende Behörde die Kaufkraft mit einbeziehen. Da haben wir einen pragmatischen Weg. Die Gewerbetreibenden, die vor allem auch durch Frau Flückiger vertreten werden, sind vor allem im Nichtstaatsvertragsbereich tätig. Dort haben wir die Möglichkeit, jetzt sehr pragmatisch eine staatsvertragskonforme, WTO-konforme Lösung zu finden. Wir glauben, dass das sehr gut gemeint war, auch das, was der Ständerat wollte. Ich finde es auch wichtig, dass wir eine breite Debatte über die Schwierigkeiten führen, die unser Gewerbe und damit auch alle Arbeitnehmer hier in der Schweiz haben, wenn sie unlauter konkurrenziert werden. Das ist ja ein Thema, das in vielen Facetten immer wieder aufs Tapet kommt.

In diesem Sinn bitten wir Sie hier eindringlich, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen, weil ihr pragmatischer Ansatz eigentlich alle Seiten befriedigen kann.

Ich nehme die Gelegenheit wahr, um Sie auf den Antrag Feller/Pardini aufmerksam zu machen. Es handelt sich dabei um einen Einzelantrag. Es ist unüblich, dass Kommissionssprecher Einzelanträge einreichen. Wir möchten das Geheimnis lüften: Es handelt sich um einen Antrag, der uns von der Verwaltung zugetragen worden ist, weil in der vorliegenden Fahne eine Redundanz festgestellt worden ist. Es geht um Artikel 41 Absatz 2 und um Artikel 29 Absatz 4; es geht um die standardisierten Leistungen. Bei Artikel 41 Absatz 2 wird das gleiche Thema zu behandeln sein wie bei Artikel 29 Absatz[NB]4.

Wir machen Ihnen beliebt, die Bestimmung von Artikel 41 Absatz 2 zu streichen, weil in Artikel 29 Absatz 4 - Sie finden das auf Seite 10 der deutschen Fahne - bereits eine klare Formulierung für den Rahmen der standardisierten Leistungen festgeschrieben ist. Weil wir diese Redundanz in der Fahne eliminieren wollen, bitten wir Sie, bei Artikel 41 dem Streichungsantrag zuzustimmen. Wir behandeln das jetzt, weil der entsprechende Text von Absatz 4, bei dem es keine Differenzen mehr gibt, hier zur Diskussion steht.

Ich bitte Sie zum einen, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen, und zum andern, bei Artikel 41 Absatz 2 dem Einzelantrag Feller/Pardini zu einer Mehrheit zu verhelfen.