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Hefti Thomas · Ständerat · 2019-06-12

Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-12

Wortprotokoll

Ich vermag nicht zu sehen, weshalb die von unserer WAK beantragte Motion aus formellen Gründen deplatziert sein sollte, noch, weshalb sie dem Bundesrat in den Rücken fallen würde. Sicher ist, dass solches nicht beabsichtigt ist - im Gegenteil. Meiner Ansicht nach ist die Motion geeignet, dem Bundesrat den Rücken zu stärken.

Zum Argument, die Motion sei aus formellen Gründen deplatziert, denn die Aussenpolitik sei Sache des Bundesrates, müssen wir die Bundesverfassung lesen, wo im dritten Abschnitt des zweiten Kapitels, überschrieben mit "Zuständigkeiten", in Artikel 166, "Beziehungen zum Ausland und völkerrechtliche Verträge", Folgendes steht: "Die Bundesversammlung beteiligt sich an der Gestaltung der Aussenpolitik und beaufsichtigt die Pflege der Beziehungen zum Ausland." Unsere WAK hat nichts anderes gemacht, als an der Gestaltung unserer Aussenpolitik mitzuwirken, und dies nicht aus Eigeninitiative, sondern weil sie vom Bundesrat dazu eingeladen wurde. Im Brief des Bundesrates an die WAK des Nationalrates steht nämlich Folgendes: "Le but des présentes consultations est avant tout de mener une discussion sur les avantages et les désavantages du projet d'accord[NB]... Le Conseil fédéral s'intéresse en particulier aux positions sur les aspects de la reprise dynamique du droit, du règlement des différends, des aides d'Etat, des mesures d'accompagnement, de la directive relative au droit des citoyens de l'Union, de la révision des règlements de l'Union européenne sur la coordination des systèmes de sécurité sociale et de la clause de dénonciation."

Diese Punkte - und nicht einmal alle - spricht die Motion an. Der Bundesrat stellt diese Fragen doch nicht deshalb, weil er nur Applaus erwartet. Nein, er fragt ja ausdrücklich nach "avantages et désavantages".

So wie ich den Sprecher der Minderheit verstehe, ist er der Auffassung, dass man dem "projet d'accord" entweder applaudieren dürfe oder aber zu schweigen habe, weil das [PAGE 389] Parlament in aussenpolitischen Belangen nichts zu melden habe. Da spricht Artikel 166 der Bundesverfassung aber eine andere Sprache. Selbst wenn es diese Bestimmung so nicht gäbe, wäre hier die Äusserung der WAK aufgrund der Ad-hoc-Konsultation legitimiert. Jedenfalls in einem demokratisch verfassten Staat ist das Parlament nicht nur zum Nicken und Schweigen da. Im Übrigen gibt es andere Beispiele für Vorstösse des Parlamentes in aussenpolitischen Bereichen. Ich möchte nur den Vorstoss Graber Konrad für Verhandlungen mit den USA für ein Freihandelsabkommen nennen. Ich meine, Kollege Noser nicht sagen gehört zu haben, dass dies deplatziert sei.

Wieso sollte die Motion dem Bundesrat die Arbeit erschweren? Der Bundesrat hat selbst Punkte ausgemacht, bei denen er noch etwas erreichen will. Da hilft es doch, wenn er sagen kann, dass er damit keineswegs allein steht, dass sogar noch weitere zur Sprache gebracht werden können.

Wie auch immer: Die WAK wurde angefragt und schlägt Ihnen diese Motion vor, der ich zugestimmt habe; dies im Zuge einer Ad-hoc-Konsultation. Ich vermag darin nichts Unzulässiges zu sehen. Es ist doch wohl gerade der Zweck der Konsultation, dass solche Anliegen jetzt kommen und dass versucht wird, sie zu behandeln bzw. zu klären. Denn wenn diese Fragen und Anliegen jetzt nicht vorgebracht, sondern ausgeblendet werden, holen sie uns allerspätestens in einer Volksabstimmung wieder ein. Daher können und dürfen wir der Motion zustimmen.