Rechsteiner Paul · Ständerat · 2019-06-12
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-12
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat am letzten Freitag wichtige Weichen gestellt. Er hat den Vorschlag für einen Rahmenvertrag, so wie er heute vorliegt, nicht unterzeichnet. Er hat entschieden, die SVP-Initiative zur Kündigung der Personenfreizügigkeit zeitlich vorzuziehen. Von diesem Abstimmungsresultat hängt vorerst einmal alles ab. Würde diese Initiative angenommen, kann man alles, was jetzt vorliegt, wieder vergessen. Wir hätten eine Situation wie einen schweizerischen Brexit: Man müsste alles von ganz vorne beginnen.
Mit den Positionsbezügen vom letzten Freitag ist der Bundesrat endlich wieder von einem Teil des Problems zu einem Teil der Lösung geworden. Die Motion der WAK-SR ist trotzdem wichtig und nötig. Unabhängig von ihrer positiven Vorwirkung möchte ich sagen, welchen Einfluss sie auf den jüngsten Entscheid des Bundesrates hatte. Es war der Ständerat, der in der politischen Desorientierung der letzten Jahre in zentralen Dossiers für Orientierung gesorgt hat.
Die Motion der WAK-SR hat den Vorzug der Klarheit auch dort, wo die Stellungnahme des Bundesrates - bei allem Richtigen, was drinsteht - leider noch immer verschiedene Interpretationen zulässt. Klarheit in den zentralen Fragen ist eine entscheidende Voraussetzung für erfolgreiche Verhandlungen. Das gilt überhaupt, aber vor allem natürlich auch in einem heiklen Feld wie der Europapolitik. Was wir seit letztem Sommer erlebt haben, ist ein Beispiel dafür, welches Desaster Schweizer Diplomaten und auch einzelne Bundesräte anrichten können, wenn sie auf eigene Faust und ohne jede Legitimation elementare Positionen der Schweiz infrage stellen und angreifen. Es entsteht dabei nicht nur ein enormer Schaden in der Schweiz, sondern auch ein Schaden in Bezug auf die europäischen Gremien, die dann falsche Signale erhalten. Denn die europäischen Verhandlungspartner müssen wissen, was die Schweiz will - und das ohne zwiespältige Stellungnahmen von einzelnen Mitgliedern der Landesregierung, die die offizielle Verhandlungsposition der Schweiz unterlaufen und diskreditieren.
Was Unklarheiten anrichten können, zeigt Ihnen direkt auch wieder die gestrige Antwort von Kommissionspräsident Juncker auf den Brief des Bundesrates vom letzten Freitag. Kommissionspräsident Juncker sagt in diesem Brief wieder, dass der Rahmenvertrag samt Protokollen von Kommissar Hahn mit Bundesrat Cassis verhandelt und von diesem akzeptiert worden sei. Das aber war nach der Darstellung von Bundesrat Cassis und seinem Chefdiplomaten gerade nicht der Fall! Vielmehr handle es sich bei den Abbauvorschlägen zum Lohnschutz um Vorschläge der EU, die von Bundesrat Cassis und seinem Chefunterhändler nicht hätten akzeptiert werden können, weil sie der schweizerischen Verhandlungsposition bzw. der roten Linie des Bundesrates widersprechen. Vorschläge aber sind Vorschläge und kein Verhandlungsergebnis. Wenn EU-Kommissionspräsident Juncker in seinem Brief von gestern schreibt, dass höchstens "clarification", Klärung, auf der Basis eines unveränderlichen Vertragstextes infrage käme, dann muss der Bundesrat in aller Klarheit an seiner Position festhalten. Die nicht verhandelten Teile des Vorschlages für einen Rahmenvertrag würden den schweizerischen Lohnschutz in verschiedenen Punkten entscheidend schwächen. Sie wurden denn vom Bundesrat auch nicht paraphiert. Bei dieser Ausgangslage genügen aber "clarifications", Klärungen, nicht. Vielmehr braucht es mindestens in diesem Bereich Modifikationen, substanzielle Änderungen, damit auf den Rahmenvertrag eingetreten werden kann.
Kommen wir konkret zu dem, was auf dem Spiel steht. Wie unentbehrlich, wie bitter notwendig der starke und bewährte schweizerische Lohnschutz ist, zeigte drastisch wieder der kürzlich publizierte jüngste Seco-Bericht zu den flankierenden Massnahmen. 40[NB]000 Betriebe wurden letztes Jahr kontrolliert. Fast in jedem fünften - und häufig geht es um Entsendungen - mussten Lohnunterbietungen oder Scheinselbstständigkeit festgestellt werden. Ohne die wirksame und konsequente Durchsetzung des Lohnschutzes würde unser Lohnniveau in sensiblen Bereichen einbrechen. Wir müssen unser wirksames und erfolgreiches Schutzdispositiv nicht nur verteidigen, sondern wir müssen es auch weiterentwickeln können, wenn es notwendig wird, so wie es die Motion der WAK-SR verlangt. Diese Motion verlangt damit nichts anderes als Selbstverständlichkeiten auf der Basis der bisherigen Position des Gesamtbundesrates - Selbstverständlichkeiten aber, die bei dem, was wir seit letztem Sommer erlebt haben, wieder bekräftigt werden müssen.
Wenn wir heute eine kleine Europadebatte führen, dann lohnt es sich auch immer, den längerfristigen Horizont nicht aus den Augen zu verlieren. Die Haltung der Schweiz als Land mitten in Europa und eng mit den europäischen Ländern verflochten war immer von Phasen der Öffnung und der Abschliessung geprägt. Für das 20. Jahrhundert beschrieb der Historiker Herbert Lüthy in seinem wegweisenden Aufsatz "La Suisse des deux après-guerres" die diametral verschiedene Reaktion der Schweiz auf den Zusammenbruch der alten Ordnung nach dem Ersten Weltkrieg und auf die Neuordnung der Welt nach dem Zweiten Weltkrieg. Während sich die Schweiz nach dem Ersten Weltkrieg in Anlehnung an Positionen, die schon im 19. Jahrhundert entwickelt wurden, für einen Kurs der Öffnung entschied, kam es nach dem Zweiten Weltkrieg zu einem extremen Sonderfalldenken und zu einer politischen Abschliessung gegenüber internationalen Organisationen wie auch zum Entscheid gegen die Beteiligung am europäischen Einigungsprozess. Dieser politische Kurs der Abschliessung während der Nachkriegsjahrzehnte wurde erst durch den Beitritt der Schweiz zur Uno 2002 real [PAGE 391] durchbrochen und vor allem durch die bilateralen Verträge mit der EU, den grössten Öffnungsschritt der Schweiz nach dem Scheitern des EWR 1992. Das Herzstück der bilateralen Verträge ist und bleibt die Personenfreizügigkeit. Sie hat positiv mit dem diskriminierenden Saisonnierstatut Schluss gemacht.
Die Personenfreizügigkeit hat grosse wirtschaftliche Vorteile, ist aber auch in Europa eine zivilisatorische Errungenschaft, die nicht nur auf die wirtschaftliche Dimension reduziert werden darf. Möglich geworden ist diese grösste Veränderung auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt seit 1914 durch den Schutz der Löhne. Der neue nichtdiskriminierende Lohnschutz mit Lohnkontrollen - eine Stärkung auch der Gesamtarbeitsverträge - hat dazu geführt, dass die Löhne in der Schweiz mit dem neuen System nicht eingebrochen sind, sondern gerade in den Tieflohnbereichen stark verbessert werden konnten. Dies steht im Gegensatz zu einem negativen internationalen Trend in dieser Phase, beispielsweise auch im krassen Gegensatz zu Grossbritannien, wo die Personenfreizügigkeit ohne jede Schutzmassnahme eingeführt wurde, mit allen negativen Folgen bis hin zum Brexit.
Wo stehen wir heute? Die Schweiz ist nicht Teil der EU, wir haben also nicht die Möglichkeit, die europäischen Regeln, die in ständiger Bewegung sind, in eine positive Richtung zu beeinflussen und zu prägen. Umso wichtiger ist es, auf den schweizerischen Spezialitäten zu beharren, dank deren wir der EU sozial und ökologisch voraus sind, konkret dank dem Lohnschutz und beispielsweise auch dank der starken Stellung der Bahn. Beim Lohnschutz vertreten bedeutende Kräfte in der EU exakt die gleichen Positionen wie wir. Das sind nicht nur die geschlossenen europäischen Gewerkschaften, sondern auch Strömungen, die bei den europäischen Wahlen jüngst stärker geworden sind, beispielsweise die Grünen.
In der Schweiz ist es zu Recht nicht möglich, dass unser Bundesgericht die Lohnschutzmassnahmen mit Berufung auf die Wirtschaftsfreiheit im Interesse von Firmen aushebeln kann, die mit schlechten Löhnen höhere Gewinne erzielen wollen. Genauso wenig kann es aber infrage kommen, dass der EuGH unseren schweizerischen Lohnschutz oder Teile davon im Interesse der Marktfreiheiten der Firmen oder der Marktzugangsfreiheiten der Firmen - das heisst von Firmen, die sich nicht an unsere Löhne halten wollen - für null und nichtig erklären kann. In unserer Wirtschaftsverfassung, und das ist fundamental, geht der Lohnschutz dem Wettbewerb der Firmen vor, und das ist richtig so in der Schweiz, und es müsste auch in der EU so sein.
Dass wir in vitalen Bereichen auf den Schweizer Spezialitäten beharren müssen, macht auch das Beispiel der Bahn klar. Unser System der integrierten Bahn ist ökologisch und mit Blick auf die Effizienz des Verkehrssystems im europäischen und im weltweiten Massstab ein Erfolgsmodell. Es kann doch nicht infrage kommen, dass unser Erfolgsmodell der integrierten Bahn liberalisiert und zerschlagen wird, so wie es die europäischen Eisenbahnpakete vorsehen würden. Konkret geht es vorerst um die Frage des internationalen Personenverkehrs.
Wer sich - wie gewisse Liberalisierer in der Schweiz rund um gewisse Kreise, um Economiesuisse, Avenir Suisse und wie sie alle heissen, die innenpolitisch keine Chance haben - vom Rahmenvertrag erhofft, dass jetzt endlich die Zeit gekommen ist, die angeblich verkrustete Schweizer Wirtschaft zu liberalisieren, der wird sich die Finger verbrennen. Das gilt nicht nur für das heikle Kapitel Landwirtschaft, sondern für alle Bereiche des Service public bis hin zu wirtschaftspolitisch sinnvollen Einrichtungen wie den kantonalen Gebäudeversicherungen. Die Lebensqualität der Schweiz beruht auf einer starken Stellung der öffentlichen Hand in den Infrastrukturen und den zentralen Dienstleistungen, sprich einem starken Service public. Er ist ein zentrales Element des gesellschaftlichen Zusammenhalts, die Basis einer starken Wirtschaft und die Lebensader für die vielen Randregionen. Das wollen und können wir nicht preisgeben.
Ich komme zum Fazit: Wer zum Europaprojekt positiv steht und die bilateralen Verträge weiterentwickeln will, der muss sich an diesen vitalen Interessen orientieren. Die Geschichte der erfolgreichen Volksabstimmungen zeigt, dass Öffnungsschritte politisch getragen werden, aber nur dann, wenn die vitalen sozialen und ökologischen Interessen gewahrt bleiben.
Wir leben heute in unübersichtlichen Zeiten; die EU ist in Bewegung, die Schweiz ist in Bewegung. In solchen Zeiten ist eine klare Orientierung entscheidend. Die Motion der WAK-SR verhilft zu dieser Orientierung für die nächsten anspruchsvollen Schritte, zur Wahrung der sozialen Interessen. Sprich: Die klare Haltung zum Lohnschutz und zum Service public ist der Schlüssel für das Verhältnis der Schweiz zur[NB]EU.