Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-09-17
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-09-17
Wortprotokoll
Der Verkehrsopferschutz, um den es hier geht, ist seit langem ein allgemein anerkanntes Ziel der schweizerischen Strassenverkehrsgesetzgebung, und der Bundesrat hat sich seit Beginn der Diskussionen über den Erlass der EG-Richtlinie dafür ausgesprochen, dass sich die Schweiz dem System des Besucherschutzes anschliessen soll.
Millionen von Autofahrern überqueren jedes Jahr die Schweizergrenze in verschiedene Richtungen und aus den verschiedensten Gründen, sei es, dass sie zur Arbeit fahren, sei es, dass sie die Schweiz durchqueren oder in die Ferien fahren. Sie alle sind im Falle eines Unfalles auf ein gut ausgebautes System des grenzüberschreitenden Schutzes von Verkehrsopfern angewiesen. Der Bundesrat will, dass die Schweiz auch weiterhin in das europäische System für den Schutz von Verkehrsopfern integriert bleibt, und deshalb wollen wir den Inhalt der Besucherschutz-Richtlinie in unser Recht übernehmen und erreichen, dass die EWR-Staaten Reziprozität gewähren. Das liegt im Interesse der Schweiz, aber auch im Interesse der Europäischen Gemeinschaft.
Die Europäische Gemeinschaft hat im Mai 2000 die Besucherschutz-Richtlinie verabschiedet, und die Mitgliedstaaten des EWR müssen diese Vorschriften ab dem 20. Januar des nächsten Jahres anwenden. Wir haben dann Gespräche zur Anpassung des bereits existierenden Versicherungsabkommens aufgenommen. Diese wurden aber Ende des letzten Jahres wegen der bilateralen Verhandlungen von der EG blockiert, und wir mussten dann einen anderen Weg finden.
Die Besucherschutz-Richtlinie ist Teil des Bereichs Liberalisierung der Dienstleistungen, der von den bilateralen Verhandlungen II mit der EG gedeckt ist. Wir wissen aber bekanntlich nicht, ob und wann diese Verhandlungen abgeschlossen werden können, und solange diese Verhandlungen laufen, können Teilbereiche wie der Besucherschutz nicht herausgelöst und separat verhandelt werden. Wir haben uns deshalb entschlossen, den Besucherschutz in der Schweiz unabhängig von den Verhandlungen mit der EG einzuführen. Es ist aus unserer Sicht von grosser Bedeutung, dass die Vorlage gleichzeitig mit der entsprechenden EG-Richtlinie in Kraft tritt, das heisst also im Januar des nächsten Jahres.
Damit diese Planung eingehalten werden kann, muss diese Vorlage im Rahmen dieses Sonderverfahrens behandelt und auch in diesem Herbst verabschiedet werden. Der Bundesrat will den EWR-Staaten ein starkes Zeichen geben, dass wir auch am Aufbau des Verkehrsopferschutzes teilnehmen wollen, und zwar von Anfang an und zu den gleichen Spielregeln. Wir wollen, kurz gesagt, zu den Ländern zählen, die den eigenen Einwohnern den bestmöglichen Schutz geben. Wir sind uns aber bewusst, dass der Weg, den wir mit dieser Angelegenheit eingeschlagen haben, kein einfacher ist. Er weist einige Hürden auf, und der Zeitplan ist knapp. Ich bin aber überzeugt, dass die volle Übernahme der Regeln der Besucherschutz-Richtlinie ins Schweizer Recht ein realistisches Ziel ist.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung den Anträgen Ihrer Kommission bzw. der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.