Frehner Sebastian · Nationalrat · 2019-06-11
Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-11
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Herr Fridez möchte mit seiner parlamentarischen Initiative, dass neu gesetzlich verankert wird, dass medizinische Gutachter in der privaten Krankenversicherung vollkommen unabhängig und frei von Interessenkonflikten sind. Laut Begründung soll dies vor allem bei der Feststellung von anhaltender Arbeitsunfähigkeit vonnöten sein. Die parlamentarische Initiative bemängelt die Nähe der Vertrauensärzte zu den Versicherern. Sie seien oft nicht unabhängig und würden die Arbeitsunfähigkeit oft verneinen. Herr Fridez schlägt deshalb die Schaffung von Pools von medizinischen Gutachtern vor. Aus einem dieser Pools würde dann nach dem Zufallsprinzip eine unabhängige Fachperson ermittelt, welche auch durch den Pool bezahlt würde.
Auch die Mehrheit der Kommission begrüsst unabhängige medizinische Gutachten, sie ist aber der Meinung, dass der vom Initianten vorgeschlagene Weg nicht der richtige ist. In der Praxis befassen sich zuerst von den Patienten aufgesuchte Ärzte mit der möglichen Arbeitsunfähigkeit. Diese sind, wie auch der Initiant in seiner Begründung zugibt, auch nicht ganz unabhängig. Auch sie laufen bei ihrem Entscheid Gefahr, sich von Interessenkonflikten leiten zu lassen, z. B. von persönlicher Nähe zum Patienten, Skrupeln, dem Patientenwunsch nicht nachzukommen, oder, ganz profan, eigenen finanziellen Interessen.
Der Bundesrat hat festgestellt, dass 20 Prozent der medizinischen Leistungen in unserem Land unnötig sind. Bei der Feststellung der Erwerbsunfähigkeit von Personen durch die Ärzte dürften sich die Fehlentscheide wohl in einem ähnlichen Rahmen bewegen.
Es trifft zu, dass auch nicht alle von den Versicherern hinzugezogenen Gutachter vollkommen unabhängig sind. Insbesondere, wenn gewisse Arztpersonen eine Vielzahl von Fällen eines Versicherers behandeln, kann dies zu Interessenkonflikten führen. In der Realität wird aber die ganz grosse Mehrzahl der Feststellungen von Arbeitsunfähigkeit durch die Vertrauensärzte der Versicherer gestützt. Nur in wenigen Fällen sind Ärzte und Versicherungsgutachter unterschiedlicher Meinung. Oft betrifft dies Fälle, bei denen die behauptete Erwerbsunfähigkeit nicht klar erwiesen ist. Die Vertrauensärzte [PAGE 997] der Versicherer stellen dann ein Korrektiv zu den Ärzten dar. In solchen Fällen braucht es oft noch ein drittes, völlig unabhängiges Gutachten, um den Gesundheitszustand festzustellen. Diese in der Schweiz gelebte Praxis hat sich bewährt und sollte nach Meinung der Kommissionsmehrheit nicht geändert werden.
Ihre Kommission hat die parlamentarische Initiative an ihrer Sitzung vom 14. und 15. Februar 2019 behandelt und empfiehlt Ihnen mit 14 zu 10 Stimmen, ihr keine Folge zu geben.