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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2019-06-12

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-12

Wortprotokoll

Ganz kurz zur Ausgangslage: Wir sind in der zweiten Runde, um die Empfehlungen des Global Forum zur Transparenz und zum Informationsaustausch für Steuerzwecke umzusetzen.

Zur Erinnerung noch dies: Die bundesrätliche Botschaft weist gemäss Aussagen des Finanzdepartementes vom Februar 2019 im Vergleich zur Vernehmlassung diverse Änderungen auf, die bereits an die Grenze dessen gehen, was überhaupt noch vertretbar ist. Wir haben es mit einer Minimalvariante zu tun, um eine einigermassen konforme Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum überhaupt noch gewährleisten zu können. Wenn wir nicht auf grauen oder schwarzen Listen landen sowie einen Reputationsschaden und wirtschaftliche [PAGE 1011] Nachteile in Kauf nehmen wollen, dann tun wir gut daran, auf die Bundesratsvorlage zurückzukommen und von Abschwächungen abzusehen. Das würde im internationalen Vergleich wohl knapp reichen, um konform zu sein. Damit stellt die Schweiz sicher, dass sie die internationalen Standards zum Informationsaustausch erfüllt und die Umsetzung der Gafi-Empfehlungen an die Hand nimmt. Es geht um international koordinierte Massnahmen zur Transparenz juristischer Personen, um Transparenz über die Identität der relevanten Rechtsträger, und bezüglich der Eigentumsverhältnisse geht es auch um die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäscherei. Schlussendlich geht es um einen sauberen, fair agierenden Wirtschafts- und Finanzplatz Schweiz. Ich sage Ihnen das vorweg, weil wir wirklich an einem Punkt sind, an dem wir eine konforme Regulierung machen können oder sagen können: Okay, dann ist es halt so. Dann müssen wir aber mit den entsprechenden Sanktionen und Diskriminierungen leben.

Beim Antrag meiner Minderheit zu Artikel 697j Absatz 4 OR geht es um die Meldepflicht der Aktionäre. Ich bitte Sie, hier dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen. Aus den Unterlagen zu diesem Geschäft geht klar hervor, dass eine Überschreitung der Monatsfrist nicht akzeptiert würde und wir damit als nicht konform eingestuft werden könnten. Es ist zumutbar, der Gesellschaft innert eines Monats Namens- oder Adressänderungen der wirtschaftlich berechtigten Person zu melden. Mit den heutigen digitalen Möglichkeiten ist dies erst recht kein Problem. Die Einhaltung einer kurzen Meldefrist wurde auch von den Gafi-Spezialisten eingefordert. Selbst die Bankiervereinigung - und das ist nicht unbedingt die Organisation, mit der ich besonders verbandelt bin - empfiehlt hier, den Antrag meiner Minderheit zu unterstützen. Deshalb bitte ich Sie, hier bei Artikel 697j Absatz 4 dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.

Ich spreche auch direkt noch zum Grandfathering - das betrifft den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas, der dann folgen wird -: Das lehnen wir seitens der SP-Fraktion ganz klar ab. Die Mehrheit der WAK-NR hat dazu einen Vorschlag aus dem Ständerat übernommen und bei Artikel 9 der Übergangsbestimmungen einen Kompromissantrag zum endgültigen Verlust der Aktionärseigenschaft gestellt, den wir unterstützen. Das ist ein gangbarer Weg; das Grandfathering ist es nicht, das ist ganz klar. Damit landen wir auf den Listen, mit all dem Reputationsschaden und dem sonstigen Schaden für unseren Wirtschafts- und Finanzplatz als Folge.