Flach Beat · Nationalrat · 2019-06-12
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2019-06-12
Wortprotokoll
In der Schweizer Rechtsordnung ist es bis heute so, dass verstorbene Personen nicht parteifähig sind und dass die Eidgenössische Steuerverwaltung deswegen keine Amtshilfe betreffend Verstorbene leisten kann. Das verhindert grundsätzlich einen wirksamen Informationsaustausch, der aber gemäss dem Standard und den Doppelbesteuerungsabkommen eigentlich verlangt ist. Deshalb wurde Artikel 18a eingeführt. Der Nationalrat hat Artikel 18a gestrichen, und der Ständerat hat in seinen Beratungen dann eine wesentlich knappere Formulierung, nämlich nur noch einen Absatz unter Artikel 18a, formuliert und dort geschrieben, dass Amtshilfe betreffend Verstorbene geleistet werden kann und deren Rechtsnachfolgerinnen und Rechtsnachfolger Parteistellung erhalten.
In der Kommission wurde diese Frage intensiv diskutiert. Es wurde vor allen Dingen die Befürchtung vorgebracht, dass damit "fishing expeditions" gemacht werden könnten. Auf der anderen Seite wurde gesagt, dass das heute bereits nach dem OECD-Musterabkommen nicht zulässig ist und dass entsprechend das Steueramtshilfegesetz nichts daran ändern würde.
Die Kommission hat, das hat der Minderheitssprecher schon erwähnt, sehr knapp, nämlich mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten, für Festhalten, d. h. für Streichen von Artikel 18a, gestimmt. Ich bitte Sie namens Ihrer Kommission, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.