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Steinemann Barbara · Nationalrat · 2019-06-13

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-13

Wortprotokoll

Das Parlament zieht hiermit eine Kompetenz an sich, bei der es nach Auffassung der beiden SPK eher sachfremd oder zumindest unlogisch ist, dass der Bundesrat sie für sich reklamiert hat.

Eine kleine Minderheit Ihrer Kommission, die Minderheit Glättli, erachtet dazu eine Änderung der Bundesverfassung als notwendig. Die überwiegende Mehrheit teilt diese Auffassung nicht, denn der Bundesrat macht zur Begründung seiner angeblich allumfassenden Kündigungskompetenz Gewohnheitsrecht geltend. Ein solches Gewohnheitsrecht würde aber eine ständige Praxis bedingen. Der Bundesrat vermochte jedoch keinen einzigen Fall aufzuzeigen, bei dem sich dieses Problem konkret schon einmal gestellt hat.

Daher ist die ganz grosse Mehrheit der SPK der Auffassung, dass die Anpassungen auf Gesetzesstufe genügen. Deshalb beantragen wir Ihnen Eintreten auf Vorlage 1, Nichteintreten auf Vorlage 2.

[VS]

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