Glättli Balthasar · Nationalrat · 2019-06-13
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2019-06-13
Wortprotokoll
Hier ist die grüne Fraktion nicht ganz alleine; ich danke Herrn Barrile für den Minderheitsantrag. Es ist aus meiner Sicht klar, dass auch hier das Gleiche wie vorher gilt, dass man die wichtigen Sachen in die Bundesverfassung schreiben muss, dass man aber umgekehrt auf der gesetzlichen Ebene - dort, wo wir diese Klarheit eigentlich schon haben - das gemäss dem Bundesrat auch streichen kann.
Es ist etwas absurd, finde ich; dort, wo es darum geht - oder gegangen ist; ich trauere jetzt etwas der verlorenen Abstimmung von vorhin nach -, dass der normale Stimmbürger, die normale Stimmbürgerin aus der Bundesverfassung ablesen können sollte, was seine bzw. ihre Rechte sind, haben Sie jetzt mit grosser Mehrheit entschieden: Nein, das schreibt man nicht in die Bundesverfassung. Dort, wo nachher in der Bundesverfassung steht - weil eine Initiative das in die Bundesverfassung geschrieben hat -, dass eine Kündigung erfolgen muss, wollen Sie das jetzt zusätzlich noch ins Gesetz hineinschreiben.
Aus meiner Sicht ist das wirklich eine völlig falsche Prioritätensetzung. Es sollte doch so sein, dass man sich als normaler Stimmberechtigter, als normale Stimmberechtigte, als Bürgerin, als Bürger dieses Landes auf die Bundesverfassung verlassen kann. Wenn in einer Initiative steht, Vertrag[NB]X wird gekündigt, dann steht das natürlich in der Bundesverfassung; dann müssen Sie es im Gesetz nicht nochmals explizit wiederholen.
Ich habe wirklich das Gefühl, bei all der Einigkeit, die wir im ganzen Rat und im Bundesrat über den materiellen Parallelismus im Grundsatz haben: Es ist keine gesetzgeberische Meisterleistung, was wir heute vollbracht haben oder noch vollbringen werden.