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AB 24689

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-17

Wortprotokoll

Im März 2000 haben sich Volk und Stände für die Justizreform ausgesprochen. Gestützt auf diese Verfassungsänderung wird nun die Bundesrechtspflege total revidiert. Die Reform verfolgt insbesondere drei Ziele:

1. Die obersten Gerichte, das Bundesgericht und das Eidgenössische Versicherungsgericht, müssen entlastet werden. Diese beiden Gerichte sollten mehr Zeit für die Wahrung der Rechtseinheit und Fortbildung des Rechtes haben.

2. Das komplizierte Rechtsmittelsystem soll vereinfacht werden.

3. Die Lücken im gerichtlichen Rechtsschutz müssen gefüllt werden.

Streitigkeiten, die der Bundesrat oder das Departement endgültig entscheiden, können heute nicht vor ein unabhängiges Gericht gebracht werden.

Zur Erreichung dieser Ziele werden unter anderem zwei neue Bundesgerichte geschaffen, und zwar ein Bundesstrafgericht und ein Bundesverwaltungsgericht.

Beim Beschluss 2 geht es um das Bundesstrafgericht: Gemäss Vorlage gliedert es sich in eine oder mehrere Straf- und Beschwerdekammern. Die Strafkammern beurteilen als erste Instanz Strafsachen, die in die Gerichtsbarkeit des Bundes fallen. Die Entscheide können ans Bundesgericht weitergezogen werden. Mit der Schaffung dieses Gerichtes kann die Schweiz die Vorbehalte zu Artikel 14 Absatz 5 des Uno-Paktes II und zu Artikel 40 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes zurückziehen.

Die Beschwerdekammern behandeln Beschwerden gegen Amtshandlungen oder Säumnisse des Bundesanwaltes und der eidgenössischen Untersuchungsrichterinnen und -richter.

Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf diese Vorlage einzutreten.

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