preparatory:AB 246933
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-06-13
Wortprotokoll
Auch hier sind wir in der Differenzbereinigung, allerdings möglicherweise erst in der zweitletzten Runde. Wir sind als Zweitrat das zweite Mal am Zuge, es könnte also noch eine Runde vor einer möglichen Einigungskonferenz geben. Die Kommission hat sämtliche Differenzen, die hier bestehen - es sind deren sechs -, behandelt und schlägt Ihnen im Ergebnis grösstenteils eine Bereinigung der Differenzen vor.
Als Kommissionspräsident erlaube ich mir aber, hier eine Vorbemerkung zu machen. Ihre Kommission für Wirtschaft und Abgaben ist es gewohnt, mit grossen Traktandenlisten umzugehen, wichtige Geschäfte zu behandeln. Sie ist auch gewohnt, unter Zeitdruck zu arbeiten, und das ist nicht ungewöhnlich: Das wird von dieser Kommission verlangt. In diesem Fall muss ich Ihnen sagen, dass die ganze Kommission ein erhebliches Unbehagen hat bei der Gesetzgebung, die wir hier machen: Sie ist aussergewöhnlich. Wir stehen in anderen Geschäften auch unter einem gewissen internationalen Druck, das ist auch nicht ganz neu. Aber in diesem Fall ist der Druck, der hier aufgebaut wurde, verbunden mit der zeitlichen Hektik, schon ein bisschen speziell.
Äusserlich war es der Druck des Bundesrates auf die Kommission, auf das unverzügliche Abschliessen mit Differenzbereinigung in dieser Session - "ghoue oder gstoche", wie wir im Kanton Solothurn sagen. Denn der OECD ist offenbar versprochen worden, dass unter allen Umständen, auch mit einem Referendum, ein Inkraftsetzen auf den 1. Januar nächsten Jahres nötig sei. Die Folge davon ist, dass natürlich die entsprechenden zusätzlichen Kommissionssitzungen anberaumt wurden; wir machen das auch am Morgen früh.
Aber die gesetzgeberische Folge ist erstens, in diesem Gesetz, das Risiko von Inkohärenzen in der schweizerischen Gesetzgebung. Wir sind auch im heutigen Zustande als WAK nicht ganz sicher, ob wir etwa mit der Lösung, die wir jetzt bei den Artikeln 697j und 790a OR wählen werden, ein kohärentes Modell in der schweizerischen Gesetzgebung schaffen oder nicht oder ob wir eben Probleme schaffen, die uns dann wieder einholen werden.
Zweitens sehen wir, dass wir mit unklaren Begriffen agieren. Und wenn man unklare Begriffe hat und der Gesetzgeber den Auftrag hat, die zu bereinigen, dann braucht es dazu in der Regel ein Stück Zeit und ein Stück Gehirnmasse. Wenn man die Zeit nicht hat und überhastet begriffliche Bereinigungen vornehmen muss, dann kommt es in der Regel nicht gut heraus. Ich verweise hier auf Artikel 9, den wir nachher besprechen werden: Ihre WAK hat sich Mühe gegeben, eine erträgliche Lösung zu finden, aber wir können Ihnen auch hier keine Garantie abgeben, dass das wirklich halten wird.
Schliesslich das Unwohlsein: Wir sprechen von einem System mit Inhaberaktien, das 55[NB]000 schweizerische Unternehmungen betrifft. Die Inhaberaktien werden jetzt für alle diese Unternehmungen abgeschafft, mit allen, insbesondere administrativen Folgen und Kosten, die das auslösen wird, mit dem Generalverdacht der OECD, des Global Forum, dass das abgeschafft werde, um Transparenz zu schaffen, und mit dem Generalverdacht der Steuerhinterziehung oder der Gefahr der Steuerhinterziehung durch diese Unternehmungen. Die meisten dieser Unternehmungen sind traditionelle, kleine und insbesondere unbescholtene schweizerische Unternehmungen. Schon der Umstand, unter diesem Generalverdacht agieren zu müssen, hinterlässt das von mir vorhin erwähnte Unbehagen.
Ihre Kommission wird an der nächsten Sitzung ein Kommissionspostulat behandeln, das zum Ziel hat, vom Bundesrat einen Statusbericht zu verlangen, um bei der Umsetzung ganz genau hinzusehen. Je nachdem, was dieser Statusbericht ergeben wird - Sie können über das Postulat dann nachher entscheiden -, ist es durchaus denkbar, dass auch hier wieder, Global Forum hin oder her, eine Gesetzesänderung gemacht werden muss.
Das ist meine Vorbemerkung.
Jetzt zur Differenzbereinigung: Wir haben sechs Differenzen.