Abate Fabio · Ständerat · 2019-06-13
Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-13
Wortprotokoll
Das Problem ist bekannt: Die italienischen Steuerbehörden haben direkt am Sitz einiger unserer Banken um Informationen zu grenzüberschreitenden Finanzgeschäften ersucht - und setzten ihnen eine Frist von 20 Tagen. Nun habe ich die Stellungnahme des Bundesrates gelesen und kann vor dem Bundespräsidenten meine Enttäuschung nicht verstecken. Sie schreiben: "Der Versand des Fragebogens durch die italienischen Steuerbehörden stellt kein Amtshilfegesuch im Sinn des geltenden Rechts dar und erforderte infolgedessen keinen Einbezug der Eidgenössischen Steuerverwaltung." Am Ende lese ich dann: "Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen hat seine italienischen Amtskollegen auf die gesetzlichen Verpflichtungen nach Schweizer Recht hinsichtlich bestimmter Aspekte, die in den Fragebögen der italienischen Steuerbehörden angesprochen werden, hingewiesen."
Meine erste Frage ist: Welches sind diese Aspekte? Und die Hauptfrage ist: Die Banken warten auf ein Signal unserer Behörde; was müssen wir tun? Was empfehlen Sie unseren Banken in dieser Angelegenheit?