Glarner Andreas · Nationalrat · 2019-06-13
Glarner Andreas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-13
Wortprotokoll
"Ist der Vollzug einer Ausweisung von Ausländerinnen und Ausländern gemäss Artikel 68bis unzulässig oder unmöglich, werden diese interniert. Die Internierung wird in einer geschlossenen Anstalt durchgeführt. [PAGE 1071] Sie dient der Abwehr der Gefährdung und endet mit der Ausreise." Was, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen, kann denn hier falsch sein?
Wer weiss, dass er interniert wird, entscheidet sich vielleicht eher für die freiwillige Heimreise. Die Sicherheit der Öffentlichkeit kann auch so verbessert werden. Denken Sie nur an die zahlreichen Straftaten, bei welchen die Täter oft Personen sind, welche das Land längst hätten verlassen müssen.
Nun kommt aber unser Bundesrat, er sagt explizit: "Nach Ansicht des Bundesrates bestehen heute genügend Möglichkeiten, um der Ausreisepflicht Nachachtung zu verschaffen oder eine Person zwangsweise auszuschaffen." Aber wenn wir sehen, wer sich sonst so unkontrolliert in unserem Land aufhält, was ja an sich schon ein Skandal ist, dann sollten wir wenigstens dafür sorgen, dass die Gefährder ausreisen müssen.
Hören Sie das Zitat des SEM-Sprechers Martin Reichlin: "In Einzelfällen ist es vorgekommen, dass bis zur Hälfte einer Gruppe die Asylstrukturen wieder verlässt." Das heisst, sie tauchten unter. 2017 gab es 6689 unkontrollierte Abreisen und 3783 andere Abgänge. Hierbei handelt es sich vor allem um Personen, die aufgrund eines Zweit- oder Wiedererwägungsgesuchs in den Asylprozess zurückkehren, oder um administrative Abschreibungen. Im Testzentrum Zürich sind dreimal mehr Asylbewerber einfach untergetaucht. Man hat diese also einfach ziehen lassen und weiss nicht, wo sie sich aufhalten. Idealerweise sind sie in ein anderes Land gezogen. Oder, was viel wahrscheinlicher ist, sie leben in der Schweiz und tauchen bald wieder als Sans-Papiers auf - verhätschelt und bedauert von der linken Betreuungsindustrie.
Sie sehen, wir sollten wenigstens die, derer wir habhaft sind, nicht einfach unkontrolliert herumlaufen lassen. Es spricht also absolut nichts gegen die Annahme unserer Motion. Wer diese Motion heute ablehnt, hat es mitzuverantworten, wenn Auszuweisende unentdeckt hierbleiben und weitere Straftaten, ja vielleicht sogar Attentate verüben.