Steinemann Barbara · Nationalrat · 2019-06-13
Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-13
Wortprotokoll
Ausländern kann gemäss Artikel 62 des Ausländer- und Integrationsgesetzes das Aufenthaltsrecht entzogen werden. Für den Verlust der Aufenthaltsbewilligung B muss die betreffende Person aktuell auf Sozialhilfe angewiesen sein, pro Person muss die Summe von 50[NB]000 Franken bezogen worden sein, es muss eine schlechte Prognose gestellt werden, und der Entzug muss verhältnismässig sein. So hat das Bundesgericht diesen Gesetzespassus konkretisiert.
Eine Niederlassungsbewilligung C kann entzogen werden, wenn eine Person oder ein Haushalt dauerhaft und in erheblichem Masse auf Sozialhilfe angewiesen ist. Es müssen Sozialhilfeschulden von 80[NB]000 Franken pro Person angefallen sein, und gleich wie bei der Aufenthaltsbewilligung muss eine schlechte Prognose gestellt und der Entzug verhältnismässig sein.
Jedes kantonale Migrationsamt handhabt dies in der Praxis wieder etwas anders. Sicher ist aber, dass diese Schwellen relativ schnell überschritten werden: Ein Einpersonenhaushalt hat nach knapp zwei Jahren die Schwelle von 50[NB]000 Franken erreicht, ein Vierpersonenhaushalt hat die Schwelle von 80[NB]000 Franken pro Person nach rund fünfeindrittel Jahren erreicht.
Trotz diesen bundesgesetzlichen Vorgaben verliert praktisch niemand das Aufenthaltsrecht. Die Gründe sind: höheres Recht, das unsere eigene Gesetzgebung dominiert, die Personenfreizügigkeit, die Genfer Flüchtlingskonvention, die EMRK und vor allem der schwammige Begriff der Unzumutbarkeit, der Interessenabwägung. Das alles ist laut Rechtsprechung ein offenes Feld. Angehörige in der Schweiz, eingeschulte Kinder, hier geborene Kinder, Arztzeugnisse, Integrationsschwierigkeiten im Heimatland, kein Beziehungsnetz im Heimatland und Ähnliches wurden in der Rechtsprechung als Gründe aufgeführt. Alle sind quasi Härtefälle!
Aber offenbar ist es dann für den Steuerzahler in der Schweiz zumutbar, dass diese Leute auf lange Zeit oder für immer auf unsere Kosten mit öffentlichen Geldern unterhalten werden. Das möchte Herr Hess mit seiner parlamentarischen Initiative unterbinden. Das Störendste an der Sache: Die Leute könnten, wenn das Gesetz nicht angewendet wird, ewig von unseren öffentlichen Geldern leben.
Wir haben zwar ein Bundesgesetz, das bei Erreichen einer bestimmten Summe zulasten der Allgemeinheit eine Massnahme vorsieht. Diese wird jedoch kaum angewendet. Wir erinnern uns ungern an den Fall Abu Ramadan aus[NB]Biel bzw. Nidau, einen Hassprediger, der uns den Tod an den Hals wünscht, aber dreizehn Jahre lang von unseren Steuergeldern lebte, wobei sich mehr als 600[NB]000 Franken Sozialhilfe zusammengeläppert haben. Jetzt bezieht er eine Rente plus Zusatzleistungen.
Dabei hat gerade kürzlich dieses Parlament etwas Abhilfe geschaffen: Die Niederlassungsbewilligung von ausländischen Personen, die sich seit mehr als fünfzehn Jahren ununterbrochen und ordnungsgemäss in der Schweiz aufhalten, konnte bis 2017 nicht allein wegen Sozialhilfebezug widerrufen werden. Angesichts der steigenden Sozialhilfekosten und des zunehmenden Drucks, dem die Gemeinderechnungen ausgesetzt sind, haben wir, das eidgenössische Parlament, mit [PAGE 1076] der Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes vom 16. Dezember 2016 diese Einschränkung wieder fallengelassen. Wir haben also einen Schritt in die Richtung von Herrn Hess gemacht.
Gemäss Statistik waren Ende 2017 in meinem Kanton, dem Kanton Zürich, 20 612 Personen mit ausländischer Nationalität auf Sozialhilfe angewiesen. Das sind die Zahlen ohne Asyl- und ohne Flüchtlingsbereich. Nur die allerwenigsten verlieren wegen chronischen Sozialhilfebezugs ihr Bleiberecht: 2013 waren es 29 Personen, 2014 waren es 43 Personen, 2015 waren es 73 Personen, und 2016 waren es 105 Personen. Das ist, verglichen mit anderen Kantonen, sehr viel.
Der Kanton Aargau entzieht fast niemandem die Aufenthaltserlaubnis: Ende 2017 waren im Aargau 7169 Personen mit ausländischer Nationalität auf Sozialhilfe angewiesen; 2016 haben 2 Personen die Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert erhalten, 2015 war es nur 1 Person, ebenso 2014. Im Jahr 2013 waren es 2 Personen, 2012 waren es 3 Personen, und 2011 waren es 4 Personen.
Es geht uns nicht darum, Politik auf dem Rücken von Armen zu machen. Wir wollen aber einfach verhindern, dass Leute, die irgendwann einmal zu einem Bleiberecht hier in der Schweiz gekommen sind, ewig von unseren öffentlichen Geldern leben können.
Geben Sie deshalb dieser parlamentarischen Initiative Folge.