Quadranti Rosmarie · Nationalrat · 2019-06-14
Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2019-06-14
Wortprotokoll
Es ist mir ein Anliegen, zu Beginn meines Votums eine Begriffsklärung zu machen. Nicht nur hier im Rat, nein, auch in den Medien herrscht oft ein Begriffswirrwarr. Zivilschutz und Zivildienst werden verwechselt. Wir sprechen hier - das ist nachher wichtig für mich - vom Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz und eben nicht vom Zivildienst.
Der Gegenstand des Gesetzes ist, wie die Aufgaben und die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Dritten im Bevölkerungsschutz geregelt werden. Das Gesetz regelt den Zivilschutz als Partnerorganisation im Bevölkerungsschutz, insbesondere, was die Schutzdienstpflicht und die Ausbildung sowie die Schutzbauten anbelangt.
Für die Beratung der Totalrevision hat sich Ihre SiK entschieden, eine Subkommission einzusetzen. Leider ist es nach wie vor so, dass beim Bestellen der Subkommissionen nicht automatisch die ganze Vielfalt des Parlamentes abgebildet ist. Ich meine, das müsste endlich einmal geändert werden. Doch auch mit diesem Schönheitsfehler hat die Subkommission gute Arbeit geleistet. Ich danke hier vor allem dem Präsidenten der Subkommission, Walter Müller, der das sehr gut gemacht hat.
Die BDP-Fraktion bedauert aber, dass diese Subkommission notwendig wurde. Notwendig wurde sie nämlich darum, weil nach dem Eintreten in der Kommission schnell klar war, dass noch riesiger Klärungsbedarf besteht. Die Subkommission hatte auch den Auftrag, die Differenzen zwischen Bund und Kantonen zu klären. Ich meine, das müsste nicht die Aufgabe einer Subkommission sein, das müsste definitiv vorher geklärt werden. Ich glaube, das ist verstanden worden. In der Subkommission konnten die grundsätzlichen Fragen mit den Kantonen geklärt werden. Das ist gut so, auch deshalb, weil die Vorlage jetzt tatsächlich in ihrer Gesamtheit beraten werden kann.
Das Gesetz kommt so, wie es die Mehrheit vorschlägt, modern und unterstützend daher. Die BDP-Fraktion unterstützt deshalb bis auf zwei Ausnahmen die Mehrheit.
Eine Ausnahme ist Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe f. Dort bitten wir Sie, der Minderheit Flach zu folgen. Das wird Sie nun erstaunen. Die BDP-Fraktion ist ja der klaren Meinung, dass Armee, Zivilschutz und Zivildienst alles wichtige Institutionen sind. Wir gehören also nicht zu denen, die vor allem dem Zivildienst unendlich Steine in den Weg legen wollen. Doch hier sprechen wir eben nicht vom Zivildienst, sondern vom Zivilschutz.
Wenn wir hier nun bei Artikel 3 Absatz 1 der Mehrheit folgen, also Buchstabe f nicht streichen, dann haben wir ein Problem mit der Gesetzeshygiene; die stimmt dann nicht mehr. Der Bevölkerungs- und Zivilschutz hat ein Gesetz, der Zivildienst ebenso. Weil das so ist, sind Punkte, die den Zivildienst betreffen, genau dort zu regeln und Punkte, die den Zivilschutz betreffen, in diesem Gesetz hier. Da liegt der Hase im Pfeffer. Denn in diesem Gesetz, das wir heute beraten, und in Artikel 3 werden die Partnerorganisationen der Kantone genannt und eben nicht die des Bundes.
Wenn wir den Zivildienst hier wirklich einfügen würden, müsste man gemäss dieser Logik auch die Armee einfügen. Hier wird es dann klar, dass das keinen Sinn macht. Es geht also um eine saubere Gesetzgebung. Vermischen Sie hier nicht die Dinge, unterstützen Sie die Minderheit, und streichen Sie Buchstabe f.
Dann komme ich noch auf die zweite Minderheit zu sprechen, die die BDP-Fraktion unterstützt. Sie findet sich bei Artikel 31 Absatz 8, wo wir bei Buchstabe b die Minderheit Sommaruga Carlo unterstützen. Wie Sie alle wissen, singt nun auch der Zivilschutz im Kanon des Jammerns über knappe Personalbestände mit. Auch der Zivilschutz möchte nun auf den Zivildienst zurückgreifen. Einerseits ist das nicht ein gesamtschweizerisches Problem, nicht ein Problem aller Kantone, und andererseits bietet sich hier mit dem Unterstützen der Minderheit die Möglichkeit, ehemalige Zivilschutzangehörige nicht nur bei bewaffneten Konflikten wieder der Schutzdienstpflicht zu unterstellen, sondern eben auch bei einer landesweiten Katastrophe oder in einer Notlage. Ich bin klar der Meinung, dass diese Szenarien wahrscheinlicher sind als dasjenige, in dem die Schweiz in einen bewaffneten Konflikt gerät. Aus diesem Grund macht die Unterstützung der Minderheit durchaus Sinn. Nochmals: Wir befinden uns hier im Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz.
Zum Schluss noch ein paar grundsätzliche Aussagen, weil ich nachher nicht mehr sprechen werde: Die Einführung einer Möglichkeit für Durchdiener macht nun wirklich keinen Sinn. Deshalb sprechen sich auch die Kantone nicht grundsätzlich dafür aus. Die Korrektur der Subkommission, die eine Mehrheit gefunden hat, ist also zu unterstützen. Das ist das, was ich hervorheben möchte.
Lassen Sie mich noch kurz zum Sanitätsdienst sprechen, der nun hier als verpflichtendes Element aus diesem Gesetz herausgenommen wurde. Ich meine, das ist gut so. Diesen Sanitätsdienst - ich gebe zu, es ist ein paar Jahre her - habe ich im Zivilschutz selber erlebt. Das Aufleben genau dieses Dienstes macht keinen Sinn. Der Zivilschutz ist in der Regel nicht in der Lage, hier die notwendige Qualität zu bieten; dafür haben wir tatsächlich andere Organisationen, die das hervorragend tun. Die Kantone waren deshalb auch nicht für diese Formulierung. Nun ist es aber weiterhin möglich für jene, die offenbar in der Lage sind, hier die erforderliche Qualität zu bieten. Das wird flächendeckend nicht möglich sein.
Die BDP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten, das ist klar, und bei Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe f und bei Artikel 31 Absatz 8 Buchstabe b die Minderheiten unterstützen. Auf diese Weise, meinen wir, gelingt uns eine gute Gesetzesrevision. [PAGE 1087]