preparatory:AB 247256
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2019-06-14
Wortprotokoll
Es sind hier drei Konzepte, die zur Auswahl stehen. Unser Konzept - Minderheit II (Glättli) - sagt, dass man die Schutzraumpflicht ganz abschaffen soll mit Ausnahme der Kulturgüterschutzräume. Wenn man die Schutzraumpflicht ganz abschafft, würde das natürlich auch heissen, dass man die Pflicht zur Zahlung von Ersatzbeiträgen ersatzlos abschaffen kann.
Aus unserer Sicht ist diese Forderung überfällig. Es sind nicht die Grünen, die das als Erste aufgebracht haben. Wenn ich mich richtig erinnere, hat à l'époque, lange vor meiner Zeit in diesem Rat, Pierre Kohler mit der parlamentarischen Initiative 05.400 die Abschaffung der Schutzraumpflicht gefordert. Wir sehen es heute: In vielen Kantonen ist die Situation so, dass bei den entsprechenden Konti, wo die Ersatzabgaben parkiert werden, ein Anstieg zu verzeichnen ist.
Wir haben uns in dieser Debatte über das Gesetz, das wir jetzt beraten, nicht ganz des Eindrucks erwehren können, dass die Kantone sehr gerne das Geld für die Ersatzabgabe nun auch weiteren Zwecken zuführen möchten. Für mich, für die Grünen ist das ein Hinweis darauf, dass es eben nicht mehr darum geht, eine angemessene Schutzmassnahme aufzuoktroyieren oder mit der Ersatzabgabe zu finanzieren. Hier bleibt ein völlig veraltetes Schutzkonzept Ursprung dieser Vorschrift.
Ich mag es Ihnen nicht verhehlen, dass ich persönlich 2013 auch einmal versucht habe, nicht nur eine Abschaffung, sondern einen Ersatz mit einer parlamentarischen Initiative anzuregen. Damals hatte ich eine parlamentarische Initiative eingereicht, die besagte: statt einer Schutzraumpflicht eine Solardachpflicht. Ich denke, das wäre eine Möglichkeit, wirklich zu sagen: Wir alle müssen, wenn wir ein Haus oder ein Gebäude bauen, mit einem Solardach, sei es thermisch oder fotovoltaisch, zur Ernte der Solarenergie beitragen; oder wenn es klimatisch oder von der Geografie her überhaupt nicht geht, ist eine Ersatzabgabe zu entrichten.
Das Konzept "im Falle einer Katastrophe unter die Erde und dort warten" ist definitiv überholt. Ich möchte jetzt nicht die Diskussion führen, ob das vor zwanzig, dreissig oder vierzig Jahren wirklich der richtige Ansatz war, das haben andere damals für ihre Generationen so entschieden, und sie haben auch so investiert. Aber es ist ein Fakt, dass dadurch das Bauwesen massiv verteuert wird. Entsprechend fehlt das Geld an anderen Orten, beispielsweise für eine energetisch optimale Ausrüstung von Neubauten. Das, meine ich, ist auch für die Sicherheit und Unabhängigkeit der Schweiz etwas sehr viel Dringenderes; denken Sie an die Milliarden, die wir Jahr für Jahr in die erdölproduzierenden Länder schicken, weil wir dort Treibstoff, konkret Erdöl, einkaufen. Das ist auch etwas, was nicht zu unserer Unabhängigkeit beiträgt.
Die einzige Ausnahme sind die Kulturgüterschutzräume, die wir belassen möchten. Sie rechtfertigen sich aus meiner Sicht, aus Sicht der Minderheit, weil es bei Kulturgütern natürlich um etwas anderes geht: Diese können problemlos auch ein Jahr oder zwei irgendwo an einem Ort sicher gelagert werden, wenn es eine Katastrophe geben sollte. Es sind nicht die gleichen Arten von Katastrophen, die für Kulturgüter gefährlich sind wie für Menschen, jedenfalls nicht zwingend die gleichen. Zum Beispiel ist radioaktive Strahlung etwas weniger schlimm für ein Gemälde, aber schlimm für die Menschen. Aber es gibt natürlich auch Katastrophen, zum Beispiel Überschwemmungen oder auch kriegerische Auseinandersetzungen, bei denen man dann die Kulturgüter schützen muss.
In diesem Sinne lade ich Sie ein, der Minderheit II (Glättli) zuzustimmen. Sollte diese keine Mehrheit finden, wird sich die grüne Fraktion zur Minderheit I (Frei) schlagen. Wir sind gespannt, wie sich die grünliberale Fraktion positionieren wird.