Jutzet Erwin · Nationalrat · 2002-09-17
Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-17
Wortprotokoll
Worum geht es bei diesem Minderheitsantrag? Frau Bundesrätin Metzler hat es bereits gesagt: Es geht darum, ob wir im Gesetz dem Richter die Wahlmöglichkeit wegnehmen wollen und er einen Dienstverweigerer zu Gefängnis verurteilen muss oder ob wir ihm auch die Möglichkeit einräumen wollen, ihn zu gemeinnütziger Arbeit und zu einer Geldstrafe zu verurteilen. Die Kommission hat mit einem sehr knappen Resultat von 9 zu 8 Stimmen jenen Antrag abgelehnt, der jetzt als Minderheitsantrag vorliegt.
Worin liegt die tiefere Begründung für diesen Minderheitsantrag? Es geht in erster Linie um die Vermeidung einer Ungleichbehandlung. Wieso sollte ein Dienstverweigerer schlechter behandelt werden als jemand, der ein so genanntes gemeines Verbrechen begeht, einen Diebstahl, eine sexuelle Nötigung, Alkohol am Steuer, einen Raub usw.? Diese Person hätte theoretisch die Möglichkeit, gemeinnützige Arbeit zu verrichten; einen Dienstverweigerer hingegen müsste der Richter zu einer unbedingten Gefängnisstrafe verurteilen. Wir haben vorhin den Antrag Ménétrey-Savary abgelehnt, d. h., wir haben Vertrauen in die Militärgerichtsbarkeit. Hier nehmen wir ihr eine Ermessensmöglichkeit wieder weg. Hier haben wir nicht mehr das Vertrauen in die Militärgerichtsbarkeit, dass sie im Einzelfall eben doch entscheiden könnte, dass dieser oder jener Dienstverweigerer nicht ins Gefängnis gehen muss. Wissen Sie, das Gewissen ist nicht fotografierbar; es gibt Dienstverweigerer, die sich vor der Kommission vielleicht nicht sehr gut anstellen, deren Gesuch, aus Gewissensgründen keinen Dienst leisten zu müssen, deshalb abgelehnt wird. Da hätte die Militärjustiz eine Korrekturmöglichkeit und könnte sagen: Nein, diesen Dienstverweigerer wollen wir nicht ins Gefängnis schicken; er soll gescheiter in einem Betagtenheim oder in einem Spital gemeinnützige Arbeit verrichten. Mit der strengen Formulierung der Mehrheit nehmen wir den Militärgerichten diese Möglichkeit.
Frau Bundesrätin Metzler hat es gesagt: Der Ständerat sollte noch einmal über diesen Entscheid beraten können. Darum bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen und den Richtern diese Wahlmöglichkeit nicht wegzunehmen.