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Berset Alain · Bundesrat · 2019-06-17

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2019-06-17

Wortprotokoll

Die Kulturabgeltung wird der Stadt Bern seit den 1970er-Jahren zur Abgeltung der besonderen Aufwendungen als Sitz der Bundesversammlung und des Bundesrates entrichtet. Eine besondere Legitimation durch die Abwägung der finanziellen Vor- und Nachteile lässt sich nicht objektiv belegen. Dies ergab bereits 2003 ein Bericht einer tripartiten Arbeitsgruppe von Bund, Kanton Bern und Stadt Bern. Auch die Eidgenössische Finanzkontrolle hat die Kulturabgeltung kürzlich überprüft und bestätigt diese Feststellung. Sie kommt zum Schluss, dass der Subvention keine wirtschaftliche Legitimität zukommt.

Die Kulturabgeltung an die Stadt Bern war bereits im Rahmen der strukturellen Reformen bzw. des Voranschlages 2018 ein Thema, also im Jahr 2017. Der Verzicht auf die Kulturabgeltung wird nun im Rahmen der Kulturbotschaft 2021-2024 erneut zur Diskussion gestellt. Die Vernehmlassung zur Kulturbotschaft wurde am 29. Mai durch den Bundesrat eröffnet. Die interessierten Kreise haben bis am 20. September 2019 die Gelegenheit, sich zu den Massnahmen zu äussern. Aufgrund der Budgethoheit der eidgenössischen Räte sehen sämtliche Leistungsvereinbarungen im Kulturbereich einen Budgetvorbehalt vor. Ein solcher gibt dem Bundesrat und dem Parlament den notwendigen Handlungsspielraum beim Haushaltsvollzug. Das Vorliegen einer Leistungsvereinbarung kann somit nicht als Garantie oder zeitlich unbefristeter Rechtsanspruch auf eine Finanzhilfe gewertet werden. [PAGE 1127]