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Flach Beat · Nationalrat · 2019-06-17

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2019-06-17

Wortprotokoll

Wir haben hier noch eine einzige Differenz. Es geht darum, dass in Artikel 9 Absatz 1 geregelt wird, wie mit Inhaberaktien, die ungültig geworden sind, innerhalb der Unternehmung umgegangen wird.

Sie erinnern sich: Wir haben an dieser Übergangsbestimmung schon ein bisschen herumgeschraubt. Der Nationalrat hatte eine Formulierung gewählt, die besagte, dass die Aktionäre ihre mit den Aktien verbundenen Rechte verlieren, die Einlagen an die Gesellschaft fallen und die nichtigen Aktien durch eigene Aktien ersetzt werden. Das hat im Ständerat zu einigen Fragen geführt, weil nicht ganz klar war, was damit gemeint ist, dass die Einlagen an die Gesellschaft fallen sollen, und der Ständerat hat die Formulierung daher gekürzt. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass bei einer Aktiengesellschaft das nominal ausgegebene Aktienkapital durch das Nichtigwerden von Inhaberaktien, die nicht rechtzeitig gemeldet werden, nicht unter die gesetzlich geforderte Höhe fallen darf. Das bedeutet, dass Inhaberaktien, die ihre rechtliche Wirkung verlieren und an die Unternehmung zurückfallen, durch eigene, neue Aktien ersetzt werden müssen, damit die Höhe des Aktienkapitals nominal wieder stimmig ist.

Die Kommission hat am vergangenen Freitagmorgen über diese Frage beraten und ist einstimmig einem Antrag des Bundesrates gefolgt, der die Bestimmung, die der Nationalrat formuliert hatte, und die Bestimmung, die der Ständerat verfasst hat, in eine nunmehr völlig klare Bestimmung gegossen hat, die ganz klar sagt, dass mit den Inhaberaktien so verfahren wird, dass das Aktienkapital zur Gesellschaft zurückfliesst und die Aktien neu herausgegeben werden müssen.

Es wurde auch die Frage diskutiert, was geschieht, wenn eine Aktiengesellschaft auf diese Weise plötzlich einen hohen Stand an eigenen Aktien hält. Da gilt dann letztlich dasselbe Vorgehen wie bei einem Rückkauf oder etwas Ähnlichem. Die Gesellschaft muss das wieder in Ordnung bringen, es besteht aber kein Problem.

Insbesondere ist es auch eine Lösung, die für das Global Forum bestimmt funktioniert. Die Diskussion in der Kommission - das möchte ich nicht unerwähnt lassen - hat gezeigt, dass wir wahrscheinlich nicht in allen Fragen zu 100 Prozent dem gerecht werden, was man beim Global Forum bei diesen Prüfungen erwartet hätte. Aber es ist ganz klar der Wille und die Gewissheit zum Ausdruck gekommen: Wenn wir in unserem Finanzmarktrecht, in unserem Steuerrecht, in unserem Aktienrecht solche Regelungen aufnehmen, dann wird das eben auch umgesetzt. Der Vollzug solcher Bestimmungen erfolgt in der Schweiz immer recht klar und wird auch kontrolliert. Darauf kann man sich verlassen. Ich glaube, man kann sagen, dass es der Wille der Kommission ist, hier die entsprechende Äquivalenz tatsächlich zu erreichen.

Ich bitte Sie, bei dieser letzten Differenz der Kommission zu folgen, die diese Lösung, wie gesagt, einstimmig präsentiert.