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Engler Stefan · Ständerat · 2019-06-17

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2019-06-17

Wortprotokoll

Die Motion stammt aus dem Jahre 2015 und möchte den Bundesrat verpflichten, das Landwirtschaftsgesetz so anzupassen, dass die Mittel, die für die Landschaftsqualitätsprojekte bestimmt waren, zugunsten der produzierenden Landwirtschaft umgelegt und umgelenkt werden sollen. Ihre Kommission hat diese Motion beraten und beantragt Ihnen mit 10 zu 1 Stimmen, sie abzulehnen. Einen Minderheitsantrag gibt es nicht, also kann ich mich ganz kurz zu den Gründen äussern, die den Ausschlag für die Ablehnung dieser Motion gaben.

Die Kommission ist der Meinung, dass der Zeitpunkt denkbar schlecht ist, jetzt über etwas zu diskutieren, das mittlerweile gesellschaftlich, aber auch in der Landwirtschaft akzeptiert ist und dessen Wirkungen erst langsam sichtbar werden. 2015 waren erst 35 Prozent der Ganzjahresbetriebe an den Projekten beteiligt; sie hatten entsprechende Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. In der Zwischenzeit, ich habe die Zahl von Ende 2017, waren es schon über 35[NB]000 Betriebe - also knapp 70 Prozent der Betriebe -, die schweizweit in flächendeckenden Projektperimetern mit einbezogen wurden.

Der Vorstoss impliziert, dass es in der Schweiz zwei Arten von Landwirtschaft gebe, nämlich eine produzierende und eine nichtproduzierende Landwirtschaft. Er übersieht in diesem Zusammenhang eines: Es gibt gewisse Regionen im Voralpengebiet und im Alpengebiet, bei denen die Menge der produzierten Nahrungs- und Futtermittel zwar abnimmt, dafür der Leistungsanteil für die Offenhaltung und den Erhalt der Kulturlandschaft zunimmt. So gesehen produziert die Landwirtschaft auch in diesen Gebieten gewissermassen Kulturlandschaft, die dringend auch für andere Wirtschaftszweige benötigt wird. Die Direktzahlungen, über die Landschaftsqualitätsbeiträge ausgerichtet, bilden somit einen Beitrag an die Landwirtschaft für die nicht am Markt abgegoltenen gemeinwirtschaftlichen Leistungen und sind ein Teil eines[NB]Gesamtsystems, um den Erhalt unserer Kulturlandschaft zu sichern.

Sie wissen, wir stehen in einer Diskussion über die Agrarpolitik 2022 plus, und das wird uns auch die Gelegenheit verschaffen zu überlegen, ob die Landschaftsqualitätsbeiträge in Zukunft weiterhin ausgerichtet werden sollen. Es wird uns die Gelegenheit geben, den Nutzen und die Wirkungen dieser Beiträge zu überprüfen und zu beurteilen und damit auch den administrativen Aufwand mit der Anmeldung, Abwicklung und Kontrolle solcher Projekte. Immerhin schreibt der Bundesrat zur Agrarpolitik 2022 plus in der Vernehmlassungsvorlage, dass die Landschaftsqualitätsmassnahmen sogar noch gestärkt werden sollen. Allerdings verlangt der Bundesrat Vernetzungskonzepte beziehungsweise übergreifendere Konzepte, welche solche Massnahmen auch aufeinander abstimmen. Die einzelnen Förderinstrumente als Teil der Direktzahlungen sollen also besser koordiniert werden und in einen neuen Beitrag zur Förderung einer standortangepassten Landwirtschaft integriert werden. Voraussetzung [PAGE 435] dafür - so die Absicht des Bundesrates - ist das Vorliegen einer regionalen landwirtschaftlichen Strategie.

Es wäre also heute kaum der richtige Zeitpunkt, über diese Motion neue Landwirtschaftspolitik zu machen. Wir erhalten diese Gelegenheit mit der Agrarpolitik 2022 plus und lehnen deshalb zum heutigen Zeitpunkt diese Motion ab. Im Übrigen sind auch die Kantone und die Branche der Meinung, dass auch in Zukunft, in welcher Form auch immer, der Beitrag der Landwirtschaft in diesem gemeinwirtschaftlichen Bereich abgegolten werden soll.