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Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-09-18

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-09-18

Wortprotokoll

Es geht hier darum, auch in Zukunft eine gesetzliche Grundlage zu haben für jene Datenbestände, die bereits heute existieren. Die geltende Verordnung, auf die sich die heutigen Datenbestände stützen, ist befristet und wird dahinfallen - d. h., es braucht eine neue gesetzliche Grundlage.

Deshalb stütze ich mich für diese Ausführungen auf das, was bereits von den Kommissionssprechern gesagt wurde: Wir wollen für sämtliche Datenbestände die gleichen Regeln, und wir brauchen in Zukunft eine gesetzliche Grundlage insbesondere für die bereits heute existierenden Datenbestände; wir wollen nicht, dass diese verloren gehen. Die Ausführungen von Frau Wirz-von Planta bestätigen meine bereits vorhin geäusserten Befürchtungen, dass die Überführung und die Löschung von Amtes wegen natürlich nicht einfach sind.

Dass Sie den Deliktskatalog abgelehnt haben, vereinfacht die Situation. Denn der Deliktskatalog der Bundesratsverordnung, auf die sich die heutigen Datenbestände stützen, geht weniger weit als die Formulierung mit Verbrechen und Vergehen, die Sie jetzt akzeptiert haben - d. h., dass unter diesem Gesichtspunkt keinerlei Veränderungen am Datenbestand der DNA-Profil-Datenbank vorgenommen werden müssen in Hinsicht darauf, was hineingehören und was nicht hineingehören darf.

In diesem Sinne bitte ich Sie, den Antrag Wasserfallen/Wirz-von Planta abzulehnen.