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Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · 2019-06-17

Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-17

Wortprotokoll

Die Subkommissionen Gerichte/Bundesanwaltschaft der Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat haben am 10. April das Schweizerische Bundesgericht - dieses Mal in Luzern und nicht in Lausanne - besucht und dort mit Präsident Ulrich Meyer, den Mitgliedern der Verwaltungskommission, Bundesrichterin Martha Niquille und Bundesrichter Yves Donzallaz, sowie Generalsekretär Tschümperlin die jährliche Aussprache geführt. Im Anschluss daran führten die Subkommissionen Gespräche mit der Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichtes, Marianne Ryter, dem Präsidenten des Bundesstrafgerichtes, Stephan Blättler, sowie dem Präsidenten des Bundespatentgerichtes, Mark Schweizer.

Einmal mehr waren die Fallzahlen ein Thema. 38 Bundesrichterinnen und Bundesrichter, 153 Bundesgerichtsschreiberinnen und -schreiber sowie das Gerichtspersonal erledigten insgesamt 8040 Fälle, was einen neuen Rekord darstellt. Die 8000er-Marke ist nun geknackt. Der Output, d. h. die Anzahl erledigter Fälle, überstieg die Eingänge, was sehr erfreulich ist. Ein Vorteil der Flexibilität des Globalbudgets ist, dass die Zahl der Gerichtsschreiberinnen und -schreiber durch eine Verlagerung der Stellen aus den Diensten in die Rechtsprechung leicht gestiegen ist, was zur Erledigung einer höheren Anzahl an Fällen beigetragen hat.

Beschäftigt haben das Schweizerische Bundesgericht auch das Bundesgerichtsgesetz, das in der parlamentarischen Beratung ist, sowie das Projekt Justitia 4.0. Das Schweizerische Bundesgericht führt zurzeit die Justizkonferenz an; einmal im Jahr treffen sich die Vertreter der obersten Gerichte der 26 Kantone. Im letzten Jahr konnte sie die Governance für dieses Projekt fertigstellen, und das Kick-off-Meeting fand im letzten Februar statt. Dabei ging es um die zentrale Frage der Positionierung der Gerichte innerhalb des Programms "Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz". Die Arbeitsweise wird erleichtert, indem der Zugriff auf die Akten der Vorinstanzen künftig elektronisch zur Verfügung stehen wird, was mehr Effizienz mit sich bringen wird.

Weiter war die Koordination der Rechtsprechung gemäss Artikel 23 Absatz 1 des Bundesgerichtsgesetzes Thema der Aussprache. Dabei geht es vor allem um Praxisänderungen, zu denen die Vereinigung der betroffenen Abteilungen obligatorisch die Zustimmung zu geben hat. Hat eine Abteilung über eine grundlegende Rechtsfrage zu entscheiden, die mehrere Abteilungen betrifft, so erfolgt die Einholung der Zustimmung auf Beschluss der Abteilung. Künftig soll gar in einem Koordinationsverfahren eine Praxisänderung noch breiter abgestützt werden, im Idealfall durch alle 38 Bundesrichterinnen und Bundesrichter. Diese Verfahren sind nie öffentlich, da es sich um eine Diskussion über abstrakte Rechtsfragen handelt. Die Entscheidung über solche abstrakte Rechtsfragen ist alsdann für die urteilende Abteilung verbindlich. Die Aufsicht über beziehungsweise Zusammenarbeit mit den erstinstanzlichen Gerichten in Bellinzona und St. Gallen läuft gut und ergab keine speziellen Bemerkungen.

Die Strafkammern in Bellinzona verzeichneten 73 Eingänge und 72 Erledigungen. Die Zahlen sind im Vergleich zum letzten Jahr hoch. Die Beschwerdekammer hatte 703 Eingänge und 717 Erledigungen, also im Rahmen des Vorjahres. Herausfordernd für das Bundesstrafgericht sind vor allem die unregelmässigen Eingänge in den verschiedenen Landessprachen. Infolge von verschiedenen Personalmutationen brauchte es bei der Besetzung der Verwaltungskommission etwas Flexibilität. Die Funktionsfähigkeit war jedoch nie beeinträchtigt.

In der Aussprache mit dem Bundesverwaltungsgericht zeigte sich, dass erfreulicherweise mehr Fälle erledigt werden konnten als eingegangen sind. Vor allem erhöhte sich die Zahl der Eingänge im Kartellrecht. Diese Verfahren sind sehr umfangreich und rechtlich komplex, und durch Umorganisation wird da versucht, die Fälle effizient zu verhandeln und die Verfahrensdauer im Griff zu behalten.

Das Bundespatentgericht funktioniert gut. Es gab 29 Eingänge. Die Zahl der ordentlichen Verfahren hat abgenommen, während die Zahl der summarischen Verfahren gleich geblieben ist. Die mittlere Verfahrensdauer konnte von 541 auf 438 Tage gesenkt werden.

Generell kann gesagt werden, dass die Aufsicht des Bundesgerichtes über die erstinstanzlichen Gerichte gut funktioniert. Die Aussprache zeigte auch, dass die Zusammenarbeit und der Betrieb in den erstinstanzlichen Gerichten gut laufen.

Im Namen der Geschäftsprüfungskommission bitte ich Sie, den Jahresbericht der eidgenössischen Gerichte zu genehmigen.