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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2002-09-18

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-09-18

Wortprotokoll

Es geht hier um die Frage, wann Probeentnahmen gemacht werden können. Hier werden drei zusätzliche Anträge gestellt, zwei Minderheitsanträge und ein Eventualantrag, die alle den gleichen Zweck verfolgen, nämlich die Möglichkeit dieser Entnahmen einzugrenzen. Ich bitte Sie, alle drei Anträge abzulehnen, und zwar aus folgenden Gründen:

1. Zum ersten Minderheitsantrag: Ich bitte Sie zu beachten, dass es hier nicht um irgendwelche Bagatelldelikte geht. Es ist auch in der Eintretensdebatte gesagt worden, es sei unverhältnismässig, wenn solche Untersuchungen nur wegen ein paar Handy-Diebstählen oder etwas Ähnlichem durchgeführt würden. Es geht hier - das steht im ersten Satz wirklich sehr deutlich - um die Aufklärung von Verbrechen und Vergehen, nicht von Übertretungen. Verbrechen und Vergehen sind die Kategorie der schwereren und schwersten Straftaten, und da scheint es mir wirklich gerechtfertigt zu sein, dass dieses Mittel eingesetzt wird.

2. Von der Minderheit Ménétrey-Savary wird die Massenuntersuchung bestritten, das heisst, die Minderheit Ménétrey-Savary möchte die Möglichkeit, dieses Mittel auch für Massenuntersuchungen einzusetzen, streichen. Herr Widmer hat in diesem Zusammenhang davon gesprochen, dass eine Massenuntersuchung eine "gefrässige Informationsbeschaffung des Staates" sei. Es ist in verschiedenen Fällen, in denen diese Massenuntersuchungen durchgeführt worden sind, wirklich zu einem wichtigen Fahndungserfolg gekommen. Es konnten Täter eruiert und festgenommen werden, und die Bevölkerung konnte vor weiteren Übergriffen oder schweren Straftaten dieser Täter geschützt werden.

Zudem ist dazu zu sagen: Wenn Herr Widmer Angst hat, dass hier Informationen beschafft und gespeichert werden, so muss ich ihn auf Artikel 16 Absatz 1 dieses Gesetzes verweisen, wo ganz genau festgehalten wird, dass solche Daten sofort wieder gelöscht werden, wenn festgestellt wird, dass die untersuchte Person nicht mit der Spur identisch ist. Also haben wir gar keine Beschaffung von solchen Daten, wie Sie befürchten, sondern die Daten werden in Massenuntersuchungen erhoben und gleich wieder vernichtet, wenn festgestellt wird, dass sie nicht mit dem Spurenmaterial übereinstimmen. Sie müssen also keine Angst haben, dass da auf Vorrat gross angelegte Register geführt werden. Wer nicht mit der Spur übereinstimmt, wird sofort wieder aus dem Verzeichnis entfernt. Dann sind von Herrn Gross noch die Verhältnismässigkeit und einmal mehr der Missbrauch von Daten angesprochen worden. Herr Gross, wir haben in diesem Gesetz doch ganz klar alle codierenden Daten ausgeschlossen.

Es geht nur um die nichtcodierenden Daten. Es geht nur um die Möglichkeit, Spuren mit den Merkmalen einer Person zu vergleichen, also nur um die Identifikation.

Zum Schluss eine Bemerkung zur Angst, dass man mit Massenuntersuchungen ganze Bevölkerungsgruppen stigmatisieren bzw. ausgrenzen würde, z. B. eben Farbige. Das ist doch heute überhaupt nicht anders! Wenn eine Frau vergewaltigt wird und der Polizei sagt, der Täter sei ein Schwarzer gewesen, dann wird ein Schwarzer gesucht. Wenn überhaupt eine Stigmatisierung stattfindet, dann findet sie auch so statt; ich sehe da keinen Unterschied. Wenn heute eine Frau sagt, sie sei von einem kleinen oder einem riesengrossen Mann vergewaltigt worden, dann werden alle kleinen oder riesengrossen Männer auf dieses Tätermerkmal hin untersucht. Das ist keine Stigmatisierung und keine Frage der DNA-Analyse und der Massenuntersuchung.