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AB 24759

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-18

Wortprotokoll

Herr Kollege Widmer, es geht erstens um einen gewissen Ermessensspielraum. Wir haben das Gefühl - ich habe das eingangs gesagt -, dass der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte durch eine Wangenschleimhaut-Untersuchung sehr gering ist. Das Bundesgericht hat das klar bestätigt. Einen Wangenabstrich zu machen tangiert keinen Kerngehalt der informationellen Selbstbestimmung. Es ist also erstens ein geringer Eingriff.

Zweitens kann - auch das ist sehr wichtig - gerade in Situationen, die vielleicht auch emotional hochgespielt werden, [PAGE 1234] natürlich sehr schnell eine Entlastung verschiedenster möglicher Tatverdächtiger oder Tatortberechtigter stattfinden. Der Aspekt der Entlastung ist ebenfalls sehr wichtig. Deshalb ist es begründbar, dass der Richter im Einzelfall entscheiden kann, ob das Ansinnen der Polizei - z. B. in einem Fall von Kindesentführung -, den Kreis zu erweitern, vertretbar ist oder eben nicht. Dies bezieht sich auf die Wertefrage, die wir uns stellen, nämlich die Einschränkung der individuellen Freiheit. Aber das ist eine vertretbare Gewichtung, die man hier vornimmt.

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