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Luginbühl Werner · Ständerat · 2019-06-17

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2019-06-17

Wortprotokoll

Wir haben ja im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative Fournier diese Diskussion bereits geführt. Es geht wieder um gleich lange Spiesse - dieses Mal um gleich lange Spiesse im Inland.

Ich teile die Auffassung von Kollege Noser, dass Kollege Rechsteiner teilweise Recht hat. Und ich teile auch die Auffassung von Herrn Rechsteiner, dass es nicht primär um die Frage geht, welche Aufgaben öffentlich und welche privat erfüllt werden. Daran muss, nach meiner Auffassung, wenn das demokratisch sauber legitimiert ist, nichts geändert werden.

Allerdings stellen wir in den letzten Jahren eine klare Tendenz fest, wonach sich Monopolisten oder staatliche Unternehmen immer stärker in den Bereich der Privatwirtschaft ausbreiten. Ich kann da wirklich aus Erfahrung sprechen. Ich [PAGE 453] arbeite nicht mehr bei der Mobiliar, insofern muss ich keine Interessenbindung angeben, habe das aber damit dennoch gemacht, war ich doch dort während zehn Jahren in einer Stabsstelle tätig. Ich habe dort hautnah miterlebt, wie es ist, wenn die kantonale Gebäudeversicherung - die unbestritten ist, die niemand aus der Privatassekuranz abschaffen will - Tochtergesellschaften gründet und damit beginnt, im privatwirtschaftlichen Bereich Versicherungen anzubieten. Dabei bietet man diese Versicherungen gleich zusammen mit der Gebäudeversicherung an, die zum Pflichtkonsum gehört, womit man sich schlicht einen Vorteil gegenüber allen Privaten verschafft. Wenn ich mich immer wieder für dieses Thema einsetze, geht es mir vor allem um solche Verzerrungen.

Der Bundesrat hat sich ja bereits intensiv mit dieser Frage beschäftigt. Er hat den Bericht in Erfüllung des Postulates Schilliger "Konkurrenziert der Staat die Wirtschaft? Übersicht tut not" verfasst. In diesem Bericht wird schon auf einige ganz grundsätzliche Probleme hingewiesen. So ist in diesem Bericht beispielsweise sinngemäss zu lesen: Private Wirtschaftsteilnehmer können gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichtes weder durch das Kartellgesetz noch durch das Binnenmarktgesetz wirksam gegen Wettbewerbsverzerrungen geschützt werden. Das ist in diesem Bericht zu lesen. Wenn der Bundesrat das schreibt, scheint es mir schon vertretbar, wenn die Bundesverwaltung noch etwas den Kopf schräg hält und sich die Frage stellt, ob entweder im Kartellgesetz oder im Binnenmarktgesetz die eine oder andere Stellschraube etwas anders zu stellen sei, damit man dieses Problem auf diese Weise lösen kann.

Darum bitte ich Sie, diese beiden Motionen anzunehmen.