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Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2019-06-17

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-17

Wortprotokoll

Ich danke dem Bundesrat für die Empfehlung, die Motion anzunehmen. Ich danke ihm insbesondere für den allerletzten Satz seiner Stellungnahme: "Basierend auf der laufenden Gesetzesrevision wird der Bundesrat dem Anliegen der Motion Rechnung tragen und in Zusammenarbeit mit den Kantonen sowie im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit die notwendigen Massnahmen ergreifen." [PAGE 455]

Es ist nämlich heute so, dass es für die Mitberücksichtigung im Rahmen der Stellenmeldepflicht nicht ausreicht, wenn eine Person bei der IV als stellensuchend gemeldet ist. Das ist so, obwohl die Motivation hinter dem Inländervorrang diese Stellensuchenden selbstverständlich mit umfasst, obwohl auch sie selbstverständlich einem Potenzial entsprechen, das für den Arbeitsmarkt wichtig und nützlich ist und das es zu fördern gilt - ganz generell und insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels -, und obwohl der beruflichen Inklusion von Menschen mit einer Beeinträchtigung eine hohe Priorität einzuräumen ist. Das ist nicht nur für den einzelnen Menschen, sondern auch für die Gesellschaft und die Volkswirtschaft, also auch in finanzieller Hinsicht von grosser Bedeutung. Wir investieren ja eben auch in den Erhalt der Arbeitsplätze und in die Inklusion und Reinklusion in den Arbeitsmarkt.

Aus all diesen Gründen muss es eine Selbstverständlichkeit sein, dass nicht nur jene, die bei der Arbeitslosenversicherung mit der Integration von Stellensuchenden betraut sind, Zugang zu diesen Dokumenten, zu diesen Stellen, die ausgeschrieben sind, haben, sondern dass das eben auch für jene gilt, die seitens der Invalidenversicherung damit betraut sind, und für jene, die bei der IV gemeldet sind; und zwar muss dies gewährleistet sein, ohne dass sie zunächst noch eine zusätzliche Meldung bei der Arbeitslosenversicherung machen müssen. Das ist eine bürokratische Doppelspurigkeit, die wir getrost sein lassen können. Sie verursacht einen unnötigen Mehraufwand, der eigentlich im Sinne von gar niemandem sein kann.

Der direkte Zugang der IV-Stellensuchenden respektive der IV-Berufsberatenden zu den Stellenmeldungen, wie von dieser Motion gefordert, wird übrigens nicht nur von der Politik breit unterstützt, sondern auch von der Sozialpartnerschaft aktiv gewünscht. Wir konnten das deutlich anlässlich der Arbeitsmarktintegrationskonferenz hören und spüren. Dort wurden ja auch hervorragende Beispiele aus den Kantonen als "best cases" präsentiert, die genau das bestätigten und zeigten: Es braucht eine enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Versicherungen, die ja dasselbe Ziel haben, nämlich die Integration, die Reintegration in den Arbeitsmarkt, egal auf welchen Kanälen.

Darum war es mir wichtig, noch diese präzisierenden Aussagen zu machen, damit die Stellungnahme des Bundesrates auch richtig verstanden wird. Es geht ja darum, dass unnötige technische Hindernisse beseitigt werden, dass der heute fehlende Zugang zu Systemen ermöglicht wird. Ich bin sehr froh, dass der Bundesrat die Annahme der Motion empfiehlt.

Ich möchte zum Schluss auch noch meine Interessenbindung offenlegen. Ich präsidiere den Dachverband der Behindertenorganisationen, Inclusion Handicap. Ich bin froh, wenn die Motion angenommen und dann auch umgesetzt wird.