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Engler Stefan · Ständerat · 2019-06-17

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2019-06-17

Wortprotokoll

Zur Interessenoffenlegung: Ich bin in der Verwaltungskommission einer Gebäudeversicherung und nehme deshalb das Votum von Kollege Luginbühl kurz auf. Gerade in der Frage der Gebäudeversicherungen hat das Bundesgericht in Sachen Glarner Gebäudeversicherung einen Entscheid darüber gefällt, was zulässig ist und was nicht. Das Bundesgericht lässt es zu, dass Gebäudeversicherungen unter gewissen Voraussetzungen auch neben dem Monopolbereich Versicherungen anbieten dürfen. Nur eine kleine Anzahl aller Gebäudeversicherungen macht überhaupt davon Gebrauch, und die Voraussetzungen dafür sind die gleich langen Spiesse. Diese zeigen sich in der Regel in einer getrennten Rechnungsführung, also im Verbot von Quersubventionierungen, und in der ganzen Frage des Austausches von Adressen und Daten. Insofern gibt es eine klare Regelung, die das Bundesgericht diesbezüglich vorgegeben hat.

Wenn ich schon am Reden bin: Die konsequenteste Lösung, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen staatsnahen und privaten Unternehmungen abzuschaffen, läge in der Privatisierung aller Staatsbetriebe. Das will aber gerade niemand; das will unsere Bevölkerung nicht. Unsere Bevölkerung hat eine Interessenabwägung gemacht, wo öffentliche und private Interessen überwiegen, und hat entsprechend auch Bereiche definiert, in denen staatsnahe oder staatliche Betriebe Dienstleistungen für unsere Bevölkerung anbieten. Es ist auf diesen Staatsebenen zu entscheiden, wie viel sie daneben auch noch an privater Tätigkeit zulassen wollen oder nicht. Die Gemeinden entscheiden darüber, was ihre Elektrizitätswerke nebst ihrem Kernauftrag, nämlich den Netzbetrieb und die Versorgung sicherzustellen, tun dürfen und was nicht. Dafür sind die Gemeindevorstände und die Gemeindeparlamente da, um den Rahmen abzustecken, in welchem das möglich sein soll und wo eine unerwünschte Konkurrenzierung zu den privaten Unternehmungen, sprich beispielsweise zu den Elektrogeschäften, beginnt.

Für mich ist das der Pferdefuss des Vorstosses von Kollege Rieder: Er greift in die föderalistische Ordnung ein und will indirekt den Kantonen vorschreiben, wie sie ihre staatlichen oder staatsnahen Unternehmungen zu führen haben. Ich bin mit ihm einverstanden, dass sich staatsnahe Unternehmungen, wenn sie ausserhalb des Monopolbereichs ihre Dienstleistungen anbieten, an die Regeln der marktwirtschaftlichen Ordnung halten sollen. Dafür, dass das überprüft werden kann, haben wir das Wettbewerbsrecht. Jede konkurrenzierte Unternehmung kann die Wettbewerbshüter anrufen, was ja zuweilen auch geschieht.

Meine Skepsis bleibt; es wird hier zwar das föderalistische System nicht gerade angegriffen, aber es werden doch in einer Art und Weise Vorschriften gemacht, die mir nicht gefällt. Ich sähe sie lieber auf derjenigen Staatsebene gemacht, wo auch die staatsnahen Unternehmungen angesiedelt sind.