Thurnherr Walter · 2019-06-18
Thurnherr Walter · Aargau · 2019-06-18
Wortprotokoll
Auch hier, in der neuen Pflanzengesundheitsverordnung, müssen unverzüglich Einfuhr- und Bekämpfungsvorschriften erlassen werden können, wenn das Risiko steigt, dass ein Pflanzenschädling oder pathogene Organismen auf Nutz- oder Zierpflanzen oder anderen Risikowaren eingeschleppt werden. Im Landwirtschaftsgesetz und im Waldgesetz sind daher die entsprechenden Ausnahmen vom Verordnungsveto vorzusehen.