Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-06-18
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-06-18
Wortprotokoll
Frau Ständerätin Häberli-Koller möchte wissen, warum für Transporte, die nicht auf die Schiene verlagerbar sind, trotzdem die LSVA bezahlt werden muss. Hinzu kommt die Frage, ob bei der Verwendung von CO2-neutralem Treibstoff die umweltpolitischen Ziele der LSVA nicht auch erreicht werden können. Es sind zwei Fragestellungen, die beide natürlich berechtigt sind.
Wenn Sie sich die Entstehungsgeschichte und den Zweck der LSVA kurz vor Augen führen, dann sehen Sie, dass man vor der Einführung der LSVA für Fahrzeuge von über 3,5 Tonnen eine pauschale Abgabe, ähnlich wie heute die Autobahnvignette, bezahlen musste. 1994 haben Volk und Stände eine Anpassung der Bundesverfassung vorgenommen und dem Bundesrat die Kompetenz gegeben, per Gesetz eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe einzuführen. Gegenüber der vorher pauschal erhobenen Schwerverkehrsabgabe sollte das ein gerechteres Erfassungssystem sein, das auf die tatsächlich gefahrenen Kilometer abstellt und dem Verursacherprinzip besser gerecht wird. Ebenso sollen die ungedeckten Kosten dem Strassengüterverkehr angelastet werden, so insbesondere natürlich die externen Unfall- und Umweltkosten des Schwerverkehrs.
Ich denke, mit der Zustimmung zum Schwerverkehrsabgabegesetz hat die Bevölkerung das Verursacherprinzip und somit die Anlastung der ungedeckten Kosten bestätigt. Jetzt steht eine faire Anrechnung der Kosten im Vordergrund. Solche Kosten verursachen natürlich alle Strassentransporte unabhängig davon, was transportiert wird. Die Frage, ob man die Transporte überhaupt auf die Schiene verlagern könnte oder nicht, ist für die Erhebung der LSVA nicht relevant. Das gilt jetzt eben auch für den Transport von tierischen Nebenprodukten.
Ich kann mir schon vorstellen, dass Sie gute Gründe haben. Ich sage Ihnen einfach: Es gäbe dann wahrscheinlich noch etwa zwei- oder dreihundert andere Beispiele, wo es auch gute Gründe dafür gäbe, dass man nicht verlagern kann. Deshalb, glaube ich, tun wir gut daran, unsere Verlagerungspolitik noch einmal wirklich vorwärtszubringen. Ich denke, dass wir in den letzten Jahren viel gemacht, viel erreicht haben. Aber da ist schon noch Luft drin. Der Güterverkehr - ich weiss nicht, ob das dem Transport von tierischen Nebenprodukten dient - soll auf der Schiene verlässlicher, günstiger und schneller werden. Wir haben z. B. mit dem Netzbeschluss Trassen für den Güterverkehr reserviert. Ich denke, das sind Massnahmen, die dazu führen werden, dass man im Güterverkehr auf der Schiene schon noch einmal einen Schritt vorwärtskommt.
Das löst jetzt vielleicht nicht das spezifische Problem, das Sie angesprochen haben. Aber insgesamt, glaube ich, tun wir gut daran, hier noch einmal einen Schritt vorwärts zu machen.
Zu Ihrer zweiten Frage, zur Bemühung, ökologische Treibstoffe wie z. B. Biodiesel zu verwenden: Sie wissen, dass heute schon die elektrisch betriebenen Lastwagen von der LSVA befreit sind; die bezahlen keine LSVA. Beim Biodiesel ist ein bisschen das Problem, dass es im Moment nicht möglich ist, die Art des verwendeten Treibstoffs zu erkennen - und das müsste man ja tun können, wenn man dann bei der LSVA allenfalls eine entsprechende Entlastung vorsehen möchte. Aber da denke ich, das ist eine Frage der Zeit, das müsste eigentlich möglich sein.
Was man sich sicher auch überlegen kann, ist, ob mit Wasserstoff angetriebene Lastwagen auch von einer Befreiung profitieren sollten. Das ist eine andere Fragestellung, aber ich denke, wenn man hier bei den elektrisch betriebenen Lastwagen eine solche Befreiung vorsieht, dann müsste man sicher überlegen, bei den wasserstoffbetriebenen Lastwagen auch etwas in diese Richtung vorzusehen - allerdings natürlich unter der Voraussetzung, dass der Treibstoff aus erneuerbaren Energien gewonnen wird, denn sonst vergrössern wir insgesamt das Umweltproblem, statt die Umwelt zu entlasten.
Das ist die Antwort des Bundesrates.