Lexipedia

Thurnherr Walter · 2019-06-18

Thurnherr Walter · Aargau · 2019-06-18

Wortprotokoll

Dem Bundesrat ist die Förderung der politischen Partizipation von Jugendlichen ein Anliegen. Dennoch beantragt er Ihnen, das Postulat abzulehnen. Weshalb?

Der Bund kann auf Grundlage des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes Finanzhilfen für politische Partizipationsprojekte von gesamtschweizerischer Bedeutung gewähren und Angebote wie Easyvote fördern. Der Dachverband der Schweizer Jugendparlamente und dessen Projekt erhalten 2017 bis 2019 auf dieser Grundlage Fördergelder, und zwar rund eine Million Franken pro Jahr. Die Arbeit von Easyvote wird dabei mit rund 200[NB]000 Franken pro Jahr unterstützt. Der Dachverband hat für die Jahre 2020 bis 2022 einen weiteren Antrag auf Fördergelder gestellt. Es steht ihm frei, einen grösseren Teil dieser Fördergelder für die Verbreitung der Easyvote-Broschüre zu verwenden. Der Bund hat jedoch keinen Auftrag und auch keine Rechtsgrundlage, um die Verbreitung von Abstimmungszeitungen oder abstimmungsbezogenen publizistischen Inhalten zu fördern. Im föderalen System sind die Kantone für die Durchführung von Abstimmungen und Wahlen zuständig. Eine Beteiligung des Bundes würde den in der Bundesverfassung festgelegten Grundsätzen widersprechen, wonach das Gemeinwesen, das die Leistung bestimmt, auch die entsprechenden Kosten trägt.

Der Bundesrat ist mit dem Bundesgesetz über die politischen Rechte verpflichtet, die Stimmberechtigten mit einer kurzen, sachlichen Erläuterung zu informieren. Dieser Auftrag bezieht sich auf die Abstimmungserläuterungen des Bundesrates. Diese müssen die Grundsätze der Vollständigkeit, Sachlichkeit, Transparenz und Verhältnismässigkeit beachten und auch den Auffassungen wesentlicher Minderheiten Rechnung tragen. An sie werden hohe Ansprüche gestellt. Sie gelten gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichtes als Materialien der Gesetzgebung. Von Dritten erstellte oder verantwortete Abstimmungsunterlagen haben einen anderen Stellenwert. Sie müssen nicht den gleichen Anforderungen genügen. Würde der Bundesrat die Verteilung von Informationsprodukten zu Abstimmungsthemen unterstützen, die von Dritten verantwortet werden, würden sich im Falle von fehlenden, widersprüchlichen oder einseitigen Inhalten heikle Fragen stellen. Im Weiteren würden sich auch Fragen der Gleichbehandlung stellen. Denn auch andere Organisationen, Verbände oder Parteien hätten ein Interesse, ihre Materialien den amtlichen Informationen beizulegen.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie im Namen des Bundesrates, das Postulat abzulehnen.