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Thurnherr Walter · 2019-06-18

Thurnherr Walter · Aargau · 2019-06-18

Wortprotokoll

Vielen Dank für die Frage, Herr Nationalrat. Die rechtliche Grundlage für das E-Voting ist gegeben. Das E-Voting wird schon heute in verschiedenen Kantonen angewendet. Die Kantone machen das nicht illegal, sie haben eine rechtliche Basis dafür. Die rechtliche Basis besteht aber für den sogenannten Versuchsbetrieb, es sind Pilotversuche, und es gibt im Bundesgesetz über die politischen Rechte Bedingungen, unter welchen diese Pilotversuche fortgeführt werden.

Sie sprechen wahrscheinlich die Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte an, die momentan zur Debatte steht. Dort geht es ja um die Überführung in den sogenannten ordentlichen Betrieb. Das heisst, dass man die Kantone nicht mehr zwingt, bei jeder Abstimmung eine Zulassung für einen Pilotversuch einzuholen, sondern dass sie eine Zulassung für eine längere Periode erhalten könnten. Für diesen Bereich werde ich dem Bundesrat noch vor den Sommerferien einen Vorschlag unterbreiten, der das weitere Vorgehen bei der Revision des Gesetzes betrifft.