Rieder Beat · Ständerat · 2019-06-18
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2019-06-18
Wortprotokoll
Die UREK-SR hat am 11. Februar 2019 auf Antrag des Berichterstatters einstimmig die Verabschiedung einer Kommissionsmotion beschlossen. Der Bundesrat hat diese Motion zur Annahme beantragt - dies nur zuhanden des Präsidenten: Hier wird keine Abstimmung notwendig.
Ich erwähne kurz die zwei Punkte dieser Kommissionsmotion. Der Bundesrat wird im Rahmen der Revision des Stromversorgungsgesetzes beauftragt:
1. eine Marktordnung zu unterbreiten, welche die langfristige Versorgungssicherheit durch eine angemessene Inlandproduktion gewährleistet;
2. den Einschätzungen der Elcom zufolge auf der Basis dieser Analyse die Rollen und Verantwortlichkeiten im Bereich der Stromversorgungssicherheit gesetzgeberisch zu klären.
Die UREK-SR begründet die Motion wie folgt: Auf der einen Seite sinkt aufgrund des in der Energiestrategie 2050 vorgesehenen schrittweisen Ausstiegs aus der Kernenergie der Anteil der Stromproduktion im Inland, und die Schweiz ist künftig verstärkt auf Stromimporte angewiesen. Gleichzeitig wird die Exportfähigkeit der Nachbarländer nicht mehr jederzeit gewährleistet sein, da in diesen Ländern ein massiver Abbau von gesicherter Kapazität aus Kohle- und Kernenergie absehbar ist. Zudem kann die Schweiz nicht am EU-Strombinnenmarkt teilnehmen, solange kein Stromabkommen abgeschlossen worden ist. Das ist nicht in Sicht. Dies hat eine zusätzliche Beeinträchtigung der Importkapazitäten zur Folge.
Auf der anderen Seite ist bereits heute absehbar, dass die Richtwerte gemäss Energiegesetz bezüglich Windkraft und Geothermie, welche im Winter einen Produktionsbeitrag leisten sollten, nicht erreicht werden, die Verfügbarkeit und der Zubau der bestehenden Wasserkraft nicht sichergestellt sind und die Exportfähigkeit der Nachbarländer zunehmend fraglich wird. Wenn alle Länder eine Importstrategie fahren, wird es für den Export schwierig. Erschwerend kommt dazu, dass die Reduktion des Stromverbrauches mit künftig zunehmender Elektrifizierung nicht im angepeilten Umfang erreicht werden kann und im Bereich der Stromproduktion durch Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen eine massive Ungleichbehandlung inländischer Produktionsanlagen aufgrund hoher CO2-Belastung besteht.
Die Einschätzung unserer Kommission wird durch die Elcom unterstützt. Die Elcom hält in ihrer Einschätzung zur Versorgungssicherheit vom 31. Mai 2018 fest, dass aus Stabilitätsgründen dafür zu sorgen sei, dass ein substanzieller Teil der wegfallenden Winterproduktion aus Kernkraft weiterhin im Inland produziert wird. Am 29. November 2018 forderte die Elcom erneut dazu auf, neben der strategischen Reserve weitere Massnahmen zu ergreifen, um auch in Zukunft eine substanzielle Energieproduktion in der Schweiz im Winterhalbjahr aufrechtzuerhalten. Die Motion der UREK-SR nimmt diese Anliegen ernst.
Zudem sei die Zuständigkeit für die Versorgungssicherheit aufgrund der Teilmarktliberalisierung nicht mehr eindeutig zugewiesen. Durch die Entflechtung im Strombereich sei der Netzbetrieb von den übrigen Tätigkeitsbereichen getrennt worden. Die Zahl der Akteure habe zugenommen. Unter der Prämisse, dass die Energieversorgung im Allgemeinen und die Stromversorgung im Speziellen für die Volkswirtschaft von entscheidender Bedeutung sei, stelle sich die Kardinalfrage, wer heute und morgen die politische und wirtschaftliche Verantwortung für die Stromversorgung der Schweiz zu tragen habe. Auch dieser Punkt wird im Rahmen der Revision des Stromversorgungsgesetzes zu behandeln sein.
Der Bundesrat beantragt Ihnen mit Entscheid vom 10. April 2019 die Annahme der Motion. Er erachtet die vorgebrachten Anliegen als sinnvoll.