Minder Thomas · Ständerat · 2019-06-18
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-18
Wortprotokoll
Mit der RTVG-Revision von 2014 haben wir einen Paradigmenwechsel bei der Erhebung der TV- und Radioempfangsgebühren vollzogen. Die Privathaushalte unterliegen seither nicht mehr einer Meldepflicht. Vielmehr sind alle Haushalte grundsätzlich abgabepflichtig. Bei der Abgabe durch Unternehmen wurde dieser Systemwechsel ebenfalls vorgenommen, jedoch mit zwei wichtigen Unterschieden: Erstens sind nicht alle Unternehmen abgabepflichtig, sondern bloss jene ab einer gewissen Grösse. Zweitens ist die Abgabe nicht ein Fixbetrag, sondern wird nach Umsatzgrösse abgestuft.
Eine Differenzierung ist grundsätzlich unbestritten. Die Unternehmensabgabe war Gegenstand der öffentlichen Debatte im Vorfeld der Volksabstimmung. Diese Vorlage wurde bekanntlich - das wissen Sie - ganz knapp, hauchdünn angenommen. Damit wurde vom Souverän auch der Grundsatzentscheid für eine Unternehmensabgabe gefällt. Dies gilt es zu respektieren. Dennoch erscheint mir sehr wohl angezeigt, dass man die konkrete Ausgestaltung der Unternehmensabgabe nach einigen Jahren Erfahrung einmal unter die Lupe nimmt. Es geht hier insbesondere um die fragwürdige Berechnungsmethode nach Umsatz. Für die Mediensteuer ist das blosse Abstellen auf den Umsatz aber eigentlich nicht zielführend. Der Umsatz sagt nichts über die Marge und auch nichts über den Firmenerfolg, sprich den Gewinn oder Verlust, aus. Unser Steuersystem für juristische Personen knüpft [PAGE 481] grundsätzlich am Unternehmensgewinn an und nicht am Umsatz.
Auch ich habe zahlreiche Zuschriften von KMU und von KMU-Unternehmern erhalten, die erstaunt sind, dass sie nun plötzlich Tausende von Franken Mediensteuer entrichten müssen. Dies betrifft natürlich Branchen, die zwar umsatzstark sind, also Handelsunternehmen, aber nicht unbedingt viel Gewinn abwerfen und auch nicht unbedingt viele Mitarbeiter beschäftigen, zum Beispiel ein Occasionsautohändler.
In der bundesrätlichen Botschaft wurde eigentlich ohne nähere Begründung das Umsatzmodell vorgeschlagen; dies wohl deshalb, weil es relativ einfach am Mehrwertsteuer-Meldesystem anknüpft, und wahrscheinlich auch deshalb, weil Letztere direkt vom Bund erhoben wird. Aber eben, es gäbe durchaus andere Besteuerungsmodelle, solche, die wahrscheinlich unter dem Strich, Frau Bundesrätin Sommaruga, fairer sind. Genau um das geht es bei diesem Vorstoss. Fair ist die Unternehmensabgabe eh nicht. Denn "la raison d'être" einer Unternehmung ist nicht, fernzusehen oder auch Radio zu hören. Nur weil einfach in jedem Büro jeder Unternehmung ein Bildschirm steht, auf dem man theoretisch fernsehen könnte, heisst das noch lange nicht, dass das gemacht wird. Wir Arbeitgeber hätten ein gröberes Problem, wenn dem so wäre.
Ich unterstütze deshalb dieses Postulat, bitte den Postulanten, es nicht zurückzuziehen, um immerhin einmal eine andere Besteuerungsmethode zu evaluieren. Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme ja selber, dass er das Abgabemodell bis 2020 evaluieren möchte. Perfekt! Dieses Postulat kommt also zum richtigen Zeitpunkt.